Montag, 30. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

DGCH zur Verschiebung von Operationen in der COVID-19-Pandemie

DGCH zur Verschiebung von Operationen in der COVID-19-Pandemie
© Gorodenkoff – stock.adobe.com
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt sämtliche Bemühungen, die zur Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erforderlich sind. Hierzu gehören neben strukturellen Veränderungen in den Krankenhäusern und im ambulanten Sektor unter anderem vor allem auch die Verschiebung von planbaren Operationen, um ausreichend Intensivbetten, Beatmungsplätze sowie auch personelle Ressourcen zur Behandlung von Patienten mit schweren Verläufen einer Corona-Infektion vorhalten zu können. Notfalloperationen und Organtransplantationen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Diese Maßnahmen stellen die Chirurgie vor die Herausforderung, planbare Operationen nach ihrer Dringlichkeit zu kategorisieren. Dies wirft die Frage auf, wie lange Operationen verschoben werden können, ohne dass Patienten hierdurch Nachteile erleiden.
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Eine akute vitale Gefährdung oder ein drohender Organverlust sind wichtige, jedoch keinesfalls die einzigen Parameter für die Dringlichkeit einer Operation. In der Regel erfordert ein mögliches Fortschreiten des zugrundeliegenden Leidens (z.B. Progression einer Tumorerkrankung, Organversagen oder drohender Organverlust bei Gefäßkrankheiten, Auftreten von Komplikationen etc.) eine zeitnahe Versorgung. So verschlechtert sich nach allgemeinem Kenntnisstand bei vielen Patienten mit einer Tumorerkrankung die Prognose im Laufe der Erkrankung kontinuierlich. Aber auch viele andere dringliche Operationen, vor allem bei gutartigen Erkrankungen, dürfen nicht wiederholt aufgeschoben werden. Das Ausmaß und der zeitliche Verlauf einer Verschlechterung der Erkrankung bis hin zum Auftreten möglicher irreversibler Dauerschäden sind dabei sowohl krankheitsspezifisch als auch individuell unterschiedlich. Auf diese Problematik hatte die DGCH bereits im vergangenen Jahr in einer Empfehlung hingewiesen.
 
Die Beurteilung der Dringlichkeit einer Operation beruht auf mehreren Kriterien, die teilweise in den Empfehlungen der einzelnen chirurgischen Fachgesellschaften niedergelegt sind und dadurch eine hohe Transparenz aufweisen. Neben objektiven, wissenschaftlichen Erkenntnissen und krankheitsspezifischen Parametern fließen in die Entscheidungsfindung jedoch auch patientenbezogene Aspekte ein. Die Entscheidung, ob ein Eingriff dringlich ist oder ggf. verschoben werden darf, kann deshalb jeweils nur im Einzelfall und individuell vom behandelnden Arzt entschieden werden.
 
Dies bedeutet keinesfalls eine subjektive oder gar willkürliche Priorisierung, vielmehr stellt das Einbeziehen individueller Aspekte die Basis für eine patientenorientierte Entscheidungsfindung dar. Die Kategorisierung der Dringlichkeit ist ein patientenzentrierter Prozess, fundierend auf wissensbasierten Empfehlungen der Fachgesellschaften. Bei einer Verschärfung der Situation und extremen Engpässen in der Versorgung müssten die Operationen unter Umständen nicht nur nach der Dringlichkeit, sondern auch nach prognostischen Kriterien kategorisiert werden. Somit widerspricht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie ganz entschieden der Behauptung, die den Begriff planbare Operationen als „reine Willkür“ bezeichnet.
 
 

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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)


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