Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich sollen die Versicherten die Möglichkeit sofort nach Beschluss nutzen können, wie eine Sprecherin des Bundesausschusses am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Geplant sei „ein sogenanntes rückwirkendes Inkrafttreten“, also mit dem Beschlusstag, sagte sie. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss erst noch prüfen. Im Bundesausschuss entscheiden Ärzte, Krankenkassen und Kliniken über die konkreten Leistungen im Gesundheitswesen.
Dauerhafte Regelung geplant
Bereits während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im April ausgelaufen. Mit dem geplanten Schritt wäre eine solche Regelung dann dauerhaft verankert. Der Ausschuss war im Sommer per Gesetz von der Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen, wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläuterte.
Keine schweren Symptome
Die grundsätzliche neue Regelung werde für Patientinnen und Patienten greifen, „die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben“, sagte die Ausschusssprecherin. Dies sei ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen. Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken.
Ausschussmitglied Monika Lelgemann sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, werde sie umgehend in Kraft treten. „Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein.“
Angespannte Lage in den Praxen
Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst im Januar vorgesehen gewesen.
Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte die Neuregelung beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) wegen den „derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen“ bereits für diesen Winter als „dringend notwendig“ angemahnt. Die Ausschusssprecherin erläuterte, die bis Januar gesetzte Frist habe wegen schneller Beratungen nicht ausgeschöpft werden müssen.
Videosprechstunde möglich
„Jenseits der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden, wenn man krank ist und die Erkrankung eine solche Videosprechstunde zulässt“, wie die Sprecherin weiter erläuterte. Hier sei eine Krankschreibung bis zu sieben Tage bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt seien - und bis zu drei Tage bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt seien. Auch Folgekrankschreibungen können per Video demnach ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte