Bis 31. Dezember schuldenfrei zurück in die Krankenkasse
Menschen ohne Krankenversicherung, die Schulden bei einer Krankenkasse haben, können diese erlassen bekommen. Sie müssen sich dazu bis zum 31. Dezember erneut bei der Krankenkasse anmelden, bei der sie zuletzt versichert waren. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) hin.