Krankenkasse muss nicht jede Therapie auf ärztliches Anraten bezahlen
Krankenkassen müssen nicht für alle Heilbehandlungen aufkommen. Ist die gewünschte Therapie noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, kann die Kasse auf andere, erprobte Möglichkeiten verweisen. Das gilt auch, wenn die behandelnden Ärzte die Therapie empfohlen haben, entschied das...