Verordnung von Cannabis als Medizin seit 2017 möglich
Cannabis als Medizin kann in Deutschland seit 2017 verordnet werden. Nun ging es um die Details solcher Verordnungen. Verschrieben wird Cannabis vor allem bei chronischen Schmerzen, Krebserkrankungen, Spastik und Multipler Sklerose. Der Ausschuss-Vorsitzende Josef Hecken sagte, die nun beschlossenen Regelungen stellten „keine zusätzlichen Anforderungen an die Verordnung von medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten“ dar.
Da medizinisches Cannabis bis auf wenige Fertigarzneimittel keine arzneimittelrechtliche Zulassung hat, muss der Arzt oder die Ärztin laut dem Ausschuss prüfen, ob andere geeignete Therapien zur Verfügung stehen und Aussicht auf einen positiven Effekt besteht. Bei der ersten Verordnung von Cannabisprodukten ist in der Regel eine Genehmigung der Kasse nötig. Festgelegt wurde nun unter anderem, dass die Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden darf und bei Folgeverordnungen keine erneuten Genehmigungen nötig sind. Fachverbände etwa von Patient:innen hatten gewarnt, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis eingeschränkt werden könnte.
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Informationen zum Einsatz von Medizinalcannabis im Praxisalltag
Erschienen am 27.10.2022 • Lesen Sie hier, wo Sie Informationen zum Einsatz von Medizinalcannabis im Praxisalltag finden!
Erschienen am 27.10.2022 • Lesen Sie hier, wo Sie Informationen zum Einsatz von Medizinalcannabis im Praxisalltag finden!
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Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geplant
Unabhängig davon plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. In den kommenden Wochen will er dafür Vorschläge präsentieren.