PrEP von COVID-19: Erstattungsfähigkeit für monoklonale Antikörper bleibt erhalten
11. April 2023
Gute Nachrichten für alle vulnerablen Hochrisikopatient:innen, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind und die aufgrund von angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder einer Grunderkrankung nach den COVID-19-Schutzimpfungen keinen ausreichenden Immunschutz aufbauen können: Durch das Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) gegen COVID-19 (COVID-19-Vorsorgeverordnung) (1) am 8. April bleibt die Erstattungsfähigkeit der PrEP mit monoklonalen Antikörpern (mAB) bei COVID-19 gesichert. Diese vulnerable Personengruppe hat nun also weiterhin einen Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur COVID-19-PrEP (1). Die COVID-19-Vorsorgeverordnung sichert zudem die Erstattung zukünftiger PrEPs von COVID-19, die sich aktuell bereits in der Entwicklung befinden.
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