Datenschutzbedenken zur ePA vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zerstreut
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, die ePatientenakte (ePA)
bis Ende 2024 für alle Versicherten standardmäßig einzuführen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, müsse per Opt-out widersprechen. Datenschutzbedenken wurden am Mittwoch, den 15. März, vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Ulrich Kelber vorerst zerstreut. „Wir sind große Fans der Digitalisierung im Gesundheitswesen“, so Kelber laut dpa-Angaben. „Es gibt keinen grundsätzlichen Ausschluss einer Opt-out-Regelung aus datenschutzrechtlichen Aspekten.“ Dennoch sei gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten der
Einsatz bestmöglicher Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Wie die Grafik zeigt, dürfte die Digitalisierung im Gesundheitswesen allerdings weniger am Schutz von Patient:innen-Daten scheitern.
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Erschienen am 16.03.2022 • Seit 2022 schickt die Arztpraxis die Krankmeldung an die Versicherung. Was Sie nun wissen müssen, erfahren Sie bei uns!
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ePA: 29% der Ärzt:innen fehlt die technische Ausstattung
Laut einer Erhebung von Bitkom Research, bei der 535 Ärzt:innen in Deutschland zum Thema befragt wurden, haben 29% der Befragten nicht die nötigen technischen Voraussetzungen, um die ePA in ihrer Praxis einzuführen. Lediglich 6% der Teilnehmer:innen bieten die Befüllung der ePA an, die Patient:innen und Ärzt:innen gleichermaßen Zugriff auf Medikationspläne, Befunde und andere Dokumente bietet, die ansonsten schriftlich ausgetauscht und angefragt werden müssten.
eRezept: 75% Ärzt:innen stellen noch klassische Rezepze aus
Auch hinsichtlich des eRezepts besteht hierzulande Nachholbedarf. Rund 13% der Befragten stellen keine Rezepte aus und weitere 7% machen keine Angaben zum Thema. Insgesamt nutzen allerdings auch hier Dreiviertel der befragten Ärzt:innen noch klassische Rezepte auf Papier.
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Erschienen am 08.03.2023 • In einem Positionspapier der DEGAM werden Vorschläge zur Verbesserung der ePA gemacht. Welche das sind erfahren Sie hier bei uns!
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ePA wird von weniger als 1% der Kassenpatient:innen genutzt
Die ePA kann von Kassenpatient:innen seit dem 1. Januar 2021 beantragt werden, bis zum 4. Quartal 2021 sollten planmäßig alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer:innen die für die Befüllung der ePA nötige IT-Infrastruktur geschaffen haben. Berichten von Zeitungen der Funke Mediengruppe zufolge nutzen bislang nur rund 570.000 der insgesamt 74 Millionen Pflichtversicherten (0,8%) die ePA. Der Großteil der ePA-Nutzer:innen findet sich bei der Techniker Krankenkasse mit 350.000 von knapp 11 Millionen Versicherten, gefolgt von der Barmer mit 50.000 von 8,7 Millionen Versicherten und der gesamten AOK, bei der 40.000 der 27 Millionen Versichteren die ePA nutzen.