Die gesetzlichen Krankenkassen bleiben 2022 in den schwarzen Zahlen
Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach werden „die gesetzlichen Krankenkassen (…) dieses Jahr in den schwarzen Zahlen bleiben. Grund dafür sind größere Rücklagen und ein zusätzlicher Steuerzuschuss von 14 Mrd. Euro.“ Dieser entfällt allerdings im kommenden Jahr. Um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor zu hohen Belastungen zu schützen, habe die Bundesregierung den Entwurf eines gesetzlichen Krankenkassen-(GKV)-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz würde die Bundesregierung die GKV-Finanzen für 2023 konsolidieren und die Lasten fair auf alle Schultern verteilen, so der Bundesgesundheitsminister.
Weiter steigende Kosten: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV steigt 2023 von 15,9% auf 16,2%
Laut Bundesregierung erwarte der Schätzerkreis im Jahr 2023 Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 275,1 Mrd. Euro. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2023 belaufen sich allerdings auf voraussichtlich 299,9 Mrd. Euro. Um die GKV im Jahr 2023 trotz Ausbleibens eines Steuerzuschusses vor Milliarden Defiziten zu bewahren, wird der Zusatzbeitrag im Jahr 2023 um 0,3% erhöht und somit auf durchschnittlich 1,6% ansteigen. Im Jahr 2023 beträgt der durchschnittliche Beitragssatz somit etwa 16,2%.
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Gesundheitsfonds des gesetzlichen Krankenversicherungs-Systems
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde der Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt. In ihm werden die Beitragseinnahmen, die die Kassen bei ihren Versicherten und deren Arbeitgebern erheben, zusammen mit dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gebündelt. Entsprechend der Struktur ihrer Mitglieder stellt der Gesundheitsfonds den gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Finanzierung ihrer Leistungen zur Verfügung. Um einen fairen Wettbewerb unter den Kassen zu ermöglichen, richtet sich die Höhe der Gelder nach Alter, Geschlecht und diversen Risikofaktoren der jeweiligen Versicherten der einzelnen Kassen (Risikostrukturausgleich).
Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Davon waren rund 57,14 Millionen Personen beitragszahlende Mitglieder und 16,22 Millionen beitragsfreie Versicherte, z.B. Familienangehörige. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) zählten einen Bestand von 8,73 Vollversicherten.
73 Millionen Versicherte im GKV-System – Tendenz steigend
In der gesetzlichen Krankenversicherung – dem ältesten Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems – waren zuletzt rund 73 Millionen Personen versichert. Aufgabe der GKV ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes seiner Versicherten, wobei alle Versicherten grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch haben. Finanziert wird das System entsprechend dem Solidaritätsprinzip durch die Beiträge seiner Mitglieder. Entscheidend dabei ist jedoch nicht das individuelle Krankheitsrisiko, sondern ausschließlich die wirtschaftliche Leistungskraft eines Versicherten.
Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung von 1998 bis 2022: Im Jahr 2022 belief sich der durchschnittliche Betragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland auf 14,6%. Damit ist der Beitragssatz seit 2015 auf konstantem Niveau geblieben. Die Beiträge bemessen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder (§ 226 SGB V) unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
Über das Expertengremium GKV-Schätzerkreis
Der Schätzerkreis setzt sich aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Nach § 220 SGB V hat er die Aufgabe, auf Grundlage der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung Prognosen bezüglich der Einnahmen, Ausgaben und der Zahl der Versicherten jeweils für das Folgejahr zu erstellen. Die Schätzung ist die Basis für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages, für die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sowie für die Durchführung des Einkommensausgleichs. Die Sitzungen des Schätzerkreises finden mindestens zweimal jährlich, im März und im Oktober, statt.
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