Donnerstag, 21. November 2024
Navigation öffnen
Medizin

20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff: Pflichtleistung der GKV

20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff: Pflichtleistung der GKV
© Pfizer
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die neue Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) am 13. Januar 2024 in Kraft getreten (1, 2). Diese enthält unter anderem die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 empfohlenen Änderungen in Bezug auf die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen: Mit sofortiger Wirkung wird die Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) bei Erwachsenen ab 60 Jahren sowie ab 18 Jahren mit relevanten Grunderkrankungena bzw. beruflicher Indikation zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) (1-3).
Anzeige:
Programmatic Ads
 
Anzeige:
Jardiance
Jardiance

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff: Pflichtleistung der GKV"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.