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Psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser: Anpassung der Richtlinie für Personalbemessung gefordert

Psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser: Anpassung der Richtlinie für Personalbemessung gefordert
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Gesundheitspolitiker verlangen ebenso wie Klinik-, Berufs- und Fachverbände eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie für die Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern. In ihrer derzeitigen Fassung beeinträchtigen die Regelungen die medizinische Versorgung der Patienten:innen. Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) befasst sich am 15. September 2022 mit der Anpassung.
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Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hatte bereits im Juni 2021 per öffentlichem Beschluss den zuständigen G-BA aufgefordert, die Richtlinie grundsätzlich zu überarbeiten. Dies sei dringend erforderlich, da deren Mindestpersonalvorgaben zu starr seien und zu unnötigen Sanktionen führen würden, welche die psychiatrische und psychosomatische Versorgung gefährden. Ähnliche Kritik äußerten auch die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) und Diana Stöcker (CDU). Bei einem parlamentarischen Expertengespräch mit Klinikvertretern machten sie deutlich, dass die Richtlinie zu starr sei, zu bürokratisch und zu berufsspezifisch. Moderne Behandlungskonzepte wie stationsäquivalente Behandlung und das Hometreatment würden verhindert. Stattdessen müsste die Richtlinie so gestaltet sein, dass moderne Therapieansätze und ein sinnvoller Qualifikationsmix ermöglicht werden.
 
 

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Deutliche Kritik äußerten in der Expertenrunde auch die beteiligten Klinikvertreter. Nach ihrer Einschätzung würde die psychiatrische und psychosomatische Behandlung in Deutschland mit der Richtlinie in die „Steinzeit zurückgebombt.“ Sie basiere in großen Teilen auf 30 Jahre alten Vorgaben, die mit der heutigen Praxis in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung nur wenig zu tun haben. Die fehlende Aktualität und der starre Stationsbezug der Richtlinie würden etablierte Behandlungskonzepte wie die stationsäquivalente Behandlung und dezentrale tagesklinische Versorgung konterkarieren. In Übereinstimmung mit den Forderungen der Landesgesundheitsminister halten sie die Streichung des monatlichen Nachweises der Mindestpersonalvorgaben auf Stationsebene für erforderlich, um den bürokratischen Aufwand zu mindern und mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu ermöglichen. Diese Flexibilität sei auch erforderlich, damit das Problem des Leistungserbringungsverbots nach den bestehenden landesrechtlichen Verpflichtungen zur psychiatrischen Pflichtversorgung gelöst wird.

Die Kliniken appellieren deshalb an die Krankenkassen-Vertreter im G-BA, die Feststellungen der Politik und der Klinikpraxis nicht zu ignorieren. Die Richtlinie müsse grundlegend überarbeitet und die in ihr enthaltenen Sanktionen ausgesetzt werden, bis eine Neufassung vorliegt.

Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.


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