Klimawandel verstärkt FSME-Risiko und macht Vorsorge zunehmend wichtiger
„In diesem Jahr können wir anhand der hohen Meldezahlen von einem FSME-Rekordjahr sprechen“, sagt Prof. Dr. Martin Pfeffer, Epidemiologe an der Universität Leipzig, mit Blick auf das bisherige Infektionsgeschehen. Mit Ablauf des Septembers wurden bereits deutlich mehr FSME-Fälle als im gesamten Jahr 2023 verzeichnet. Dazu tragen auch klimatische Faktoren bei, da milde Durchschnittstemperaturen die Aktivität und Expansion der Zecken begünstigen (2). „FSME ist zunehmend ein bundesweites Problem. Durch den Klimawandel besteht ganzjährig ein erhöhtes Risiko, von
Zecken gestochen zu werden, da sie bereits ab 5 bis 7 Grad Celsius aktiv sind. Die FSME-Vorsorge wird daher in Deutschland zunehmend wichtiger“, so Prof. Dr. Pfeffer.
FSME: Bei etwa einem Drittel der Infizierten kommt es zum Ausbruch
FSME ist eine Erkrankung der Hirnhäute und des zentralen Nervensystems, bei der es zu dauerhaften Lähmungen sowie Schluck- und Sprechstörungen kommen kann. Bei etwa einem Drittel der mit dem FSME-Virus infizierten Patient:innen kommt es zum Ausbruch der Krankheit (3). Diese hat typischerweise einen biphasischen Verlauf: Ein bis zwei Wochen nach dem Zeckenstich entwickeln Betroffene unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen und Fieber. Nach einem etwa einwöchigen beschwerdefreien Intervall folgen die für FSME typischen neurologischen Manifestationen Meningitis, Enzephalitis oder Myelitis (3, 4). In Einzelfällen endet die Erkrankung sogar tödlich (3, 4). Die FSME ist nicht kausal behandelbar – eine FSME-Impfung bietet den zuverlässigsten Schutz (3).
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Zecken & FSME: Forschende erwarten hohe Fallzahlen für 2024
Erschienen am 21.02.2024 • Die Zahl der Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis geht 2024 wieder nach oben – lesen Sie hier die Bedeutung der Impfung!
Erschienen am 21.02.2024 • Die Zahl der Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis geht 2024 wieder nach oben – lesen Sie hier die...
© Stockfotos-MG - stock.adobe.com
In den Herbst- und Wintermonaten gegen FSME impfen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die FSME-Impfung für alle Personen, die sich in FSME- Risikogebieten aufhalten, eine Reise dorthin planen oder in Beruf bzw. Freizeit zeckenexponiert sind (5). Die Herbst- und Wintermonate sind der ideale Zeitpunkt für den Beginn der Impfserie. So können Patient:innen zur nächsten Zeckensaison ausreichend geschützt werden. Wer bei seinen Patient:innen in diesem Jahr mit der Grundimmunisierung begonnen hat, sollte unbedingt an die dritte und abschließende Impfung für einen langfristigen Schutz denken. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für den FSME-Impfschutz für Bewohner:innen und Reisende, die sich in deutschen FSME-Risikogebieten aufhalten und dort zeckenexponiert sind (6).
(1) Robert Koch-Institut. SurvStat@RKI2.0. Web-basierte Abfrage der Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Abrufbar unter: https://survstat.rki.de (letzter Zugriff: 06.11.2024)
(2) Probst et al. (2023): Winter activity of questing ticks (Ixodes ricinus and Dermacentor reticulatus) in Germany – Evidence from quasi-natural tick plots, field studies and a tick submission study. Ticks Tick Borne Dis., DOI: 10.1016/j.ttbdis.2023.102225
(3) Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Leitlinien Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Stand: 01.01.2020. Abrufbar unter: https://www.awmf.org/service/awmf-aktuell/fruehsommer-meningoenzephalitis-fsme (letzter Zugriff: 06.11.2024)
(4) Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und verwandte Virusenzephalitiden (TBE, tick-borne encephalitis). Stand: 29.02.2024. Abrufbar unter: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_FSME.html (letzter Zugriff: 06.11.2024)
(5) Robert Koch-Institut. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2024. Stand: 25.01.2024. Epid Bull. 2024;4:1–72.
(6) Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. Stand: 03.09.2024. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ (letzter Zugriff: 06.11.2024)