Donnerstag, 21. November 2024
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Medizin
Nach STIKO-Empfehlung: Aufnahme in Schutzimpfungs-Richtlinie

Impfung gegen RSV für Personen ab 60 Jahren ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Impfung gegen RSV für Personen ab 60 Jahren ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen
© Berit Kessler - stock.adobe.com
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei älteren Erwachsenen am 3. September 2024 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen (1, 2). Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. September 2024 ist die geänderte SI-RL nun in Kraft getreten (3): Damit wird die RSV-Impfung für alle Erwachsenen ab 75 Jahren sowie für alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) (1-3). Die Impfung kann mit dem derzeit einzigen bivalenten Präfusions-F-Impfstoff von Pfizer erfolgen. Dieser enthält Antigene der beiden RSV-Untergruppen A und B (1-4).
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