Mittwoch, 2. Oktober 2024
Navigation öffnen
Medizin
Nach STIKO-Empfehlung: Aufnahme in Schutzimpfungs-Richtlinie

Impfung gegen RSV für Personen ab 60 Jahren ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Impfung gegen RSV für Personen ab 60 Jahren ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen
© Berit Kessler - stock.adobe.com
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei älteren Erwachsenen am 3. September 2024 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen (1, 2). Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. September 2024 ist die geänderte SI-RL nun in Kraft getreten (3): Damit wird die RSV-Impfung für alle Erwachsenen ab 75 Jahren sowie für alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) (1-3). Die Impfung kann mit dem derzeit einzigen bivalenten Präfusions-F-Impfstoff von Pfizer erfolgen. Dieser enthält Antigene der beiden RSV-Untergruppen A und B (1-4).
Anzeige:
Programmatic Ads
 
Anzeige:
V116
V116
 

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Impfung gegen RSV für Personen ab 60 Jahren ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.