Im Juli dieses Jahres wurde in einer Sitzung des Bundesrates die Betäubungsmittelpflicht für alle Tilidin/Naloxon-haltigen Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung zum 1. Januar 2013 beschlossen. Von dieser 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) ist auch die Valoron® N Lösung zur Anwendung bei starken und sehr starken Schmerzen betroffen. Die Valoron® N retard Tabletten hingegen bleiben ohne BtM-Status und können weiterhin ohne ein BtM-Rezept verordnet werden.
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"Tilidin/Naloxon-Lösung wird betäubungsmittelpflichtig"
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