Donnerstag, 21. November 2024
Navigation öffnen
Medizin

Wirtschaftlich verordnen mit Accu-Chek Guide & Accu-Chek Instant

Wirtschaftlich verordnen mit Accu-Chek Guide & Accu-Chek Instant
© Roche
Für eine wirtschaftliche Verordnung von Blutzuckerteststreifen sind sowohl die Kosten als auch die Verordnungsmenge entscheidend. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wichtigsten allgemein geltenden Grundsätze.

Verordnung nach Preisgruppe

Eine wirtschaftliche Verordnung ist grundsätzlich auch ohne Verordnung von Open-House- bzw. Rabatt-Vertragspartnern möglich. Entscheidend sind hierbei die Verordnungsmenge und die Preisgruppe.
Wie verordnen Sie Blutzuckerteststreifen wirtschaftlich?
 
  • Halten Sie sich an die von der kassenärztlichen Vereinigung empfohlenen Verordnungsmengen.
  • Verordnen Sie den Quartalsbedarf eines Patienten bzw. einer Patientin auf einem Rezept.
  • Verordnen Sie Teststreifen mit günstigem Preisniveau, z.B. der Preisgruppe 1 gemäß der Vereinbarung von Apothekenverbänden und Kassen (vdek-Vertrag1).
  • Ausführliche Informationen zu den Erstattungspreisen finden Sie in der entsprechenden Lauertaxe.

Gut zu wissen

Für Ärzte und Ärztinnen gilt eine Verordnungsfreiheit bei Berücksichtigung des medizinisch Notwendigen. Das heißt, Empfehlungsschreiben der Krankenkassen zu Blutzuckerteststreifen gemäß eines sogenannten “Open-House-Verfahrens” sind für Sie nicht verpflichtend. Die Einführung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes 2017 unterstreicht, dass Teststreifen in den Prüfvereinbarungen zu Wirtschaftsprüfungen eine untergeordnete Rolle spielen.
 
Eine Übersicht über die Krankenkassen (Ersatz- und Primärkassen), bei denen Accu‑Chek Instant und Accu‑Chek Guide Blutzuckerteststreifen in den wirtschaftlich günstigsten Preisgruppen bzw. Preisspannen geführt werden, finden Sie hier.

Verordnung nach Open-House / Rabattvertrag

Bei Open-House-Verträgen handelt es sich um individuelle Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern, die unabhängig von Preisgruppen bzw. Preisspannen geschlossen werden. Die Abgabe von in Open-House-Verträgen gelisteten Blutzuckerteststreifen kann wirtschaftliche Vorteile für Behandelnde mit sich bringen.
Eine Verordnung gemäß Open-House- bzw. Rabattvertrag ist nicht verpflichtend. Es gilt weiterhin die Verordnungsfreiheit bei Berücksichtigung des medizinisch Notwendigen.

Wirtschaftlich verordnen mit Accu‑Chek Instant

Um Ihnen eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Verordnung zu bieten, sind wir mit den Teststreifen unseres Blutzuckermessgeräts Accu‑Chek Instant in bundesweit verfügbaren Open-House- bzw. Rabattverträgen beigetreten.
Mit dem Beitritt in die Rabattverträge möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, unser Blutzuckermessgerät kennenzulernen und Sie dabei unterstützen, ein modernes, zuverlässiges und wirtschaftliches Messgerät für die Diabetestherapie Ihrer Patient:innen zu wählen. Accu‑Chek Instant Blutzuckerteststreifen sind übrigens auch in der günstigsten Preisgruppe bzw. Preisspanne bei fast allen Krankenkassen gelistet – d.h. auch unabhängig eines Open-House- bzw. Rabattvertrags sind Sie grundsätzlich mit der Verordnung von Accu‑Chek Instant Teststreifen wirtschaftlich auf der sicheren Seite.
 
Auf unserer Website können Sie nachlesen, in welchen Open-House- bzw. Rabattverträgen Accu‑Chek Instant Blutzuckerteststreifen als rabattiertes Produkt gelistet sind.

Quelle: Roche

Literatur:

1) Quellen veröffentlicht unter www.vdek.com/vertragspartner/apotheken.html
  Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen, Stand 1.1.2021,
  Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen, Stand 1.1.2021.



Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Wirtschaftlich verordnen mit Accu-Chek Guide & Accu-Chek Instant"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.