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Long-COVID: So finden Sie Hilfe

Long-COVID: So finden Sie Hilfe
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Andauernde Erschöpfung, Atemnot, Herzprobleme: Wer auch Monate nach einer Corona-Infektion noch unter Spätfolgen leidet, braucht Hilfe. Das können Sie tun:
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Long-COVID-Ambulanzen und -Sprechstunden: Diagnose erhalten

Wer befürchtet, Long-COVID zu haben, kann sich an spezialisierte Ärzt:innen wenden. So haben viele Kliniken Long-COVID-Sprechstunden oder gar -Ambulanzen eingerichtet. Auch einige Arztpraxen bieten entsprechende Angebote. Das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis listet die Anlaufstellen in Kliniken online auf, die Betroffenen-Organisation Long-COVID Deutschland die Ambulanzen sowie Praxen. Die Ärzt:innen bemühen sich bei diesen Stellen um eine sichere Diagnose der oft diffusen Symptome und erstellen ein Therapiekonzept.

Reha: Therapiert werden und Bewältigungsstrategie lernen

Betroffene können eine spezialisierte stationäre oder ambulante Rehabilitation (Reha) machen. Es gibt symptomspezifische Angebote für Behandlungen von zum Beispiel Lungenbeschwerden oder Störungen des Nervensystems, bei denen der Gesundheitszustand verbessert werden soll. Menschen mit Belastungsintoleranz können während einer Reha lernen, in einem neuen Alltag zurechtzukommen. Etwa durch das sogenannte Pacing: Man lernt, das Tempo des Alltags unter Kontrolle zu haben und auf die Bremse zu treten, wenn die Anstrengung zu groß wird.
 
 

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Antrag bei zuständigen Versicherungen selbst stellen

Den Antrag stellen die Betroffenen selbst, Hausärzt:innen können beraten. Alle Versicherten gesetzlicher Kassen haben ein Recht auf Reha – auch Rentner:innen, mitversicherte Partner:innen und Kinder. Aber die Krankenkassen zahlen die Maßnahmen nur dann, wenn keine anderen Kostenträger zuständig sind. Betroffene, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankung gefährdet ist, wenden sich daher am besten an die Rentenversicherung. Dabei ist es egal, ob man berufstätig oder gerade arbeitssuchend ist, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. In bestimmten Fällen kann Long-COVID als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden, etwa bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Labor. Dann ist die Unfallversicherung zuständig.

Sonderregeln für Privatversicherte

Für Menschen in Rente sowie Mütter und Väter, die sich hauptberuflich zu Hause um die Kinder kümmern, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Für Kinder und Jugendliche bestehe grundsätzlich eine gleichrangige Zuständigkeit der Renten- und Krankenversicherung, so die Deutsche Rentenversicherung. Für alle Betroffenen können aber auch Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Bundesagentur für Arbeit Kostenträger sein. Bei Privatversicherten entscheidet laut Verbraucherzentrale der Versicherungsvertrag, ob eine Reha-Maßnahme vom Unternehmen übernommen wird. Ist das nicht der Fall und man zahlt etwa als Selbstständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, habe man in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha.

dpa


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