Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Ein Röntgenpass hilft Patienten und Ärzten, einen Überblick über Untersuchungen zu haben, die mit einer Strahlenbelastung einhergehen. Dazu gehören neben dem Röntgen auch die Computertomografie (CT), die Szintigrafie und die Positronen-Emissions-Tomografie (PET). Nach einer solchen Untersuchung trägt der Arzt folgende Angaben in den Pass ein: Das Datum, den untersuchten Körperbereich sowie die Bezeichnung der Untersuchung. Die Praxis beglaubigt die Eintragung anschließend mit Stempel und Unterschrift. Ist ein Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung, kann jeder Arzt mit einem Blick in den Röntgenpass nachvollziehen, ob und wo bereits Aufnahmen vorliegen. So lassen sich doppelte Untersuchungen und damit unnötige Strahlenbelastung vermeiden. Auch ältere Aufnahmen kann sich der Arzt so bei anderen Praxen beschaffen, um diese mit aktuellen zu vergleichen. Etwa dann, wenn er beispielsweise den Heilungsprozess eines Knochenbruchs beurteilen möchte. Erhältlich sind Röntgenpässe in der Regel in Arztpraxen, die Röntgenuntersuchungen durchführen. Aber auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt einen Röntgenpass zum kostenlosen Download unter
www.bfs.de zur Verfügung.