Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss noch am Urlaubsort eingeholt werden
Erkrankt man in den Ferien im Ausland, muss die Bestätigung dafür zwingend von Ärzt:innen am Urlaubsort eingeholt werden. Darauf weist das Fachportal Haufe.de hin. Das
eAU-Verfahren, bei dem Arbeitgeber:innen hierzulande die Arbeitsunfähigkeitsdaten von gesetzlich Versicherten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen, gilt im Ausland nicht. Man braucht also wirklich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man den Arbeitgeber:innen vorlegen kann.
Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber:innen zudem zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich aus dem Ausland informieren – und zwar über die Arbeitsunfähigkeit an sich, deren voraussichtliche Dauer und ihre Adresse am Aufenthaltsort. Möglich ist das etwa per E-Mail oder telefonisch. Die Kosten dafür muss der Arbeitgebende übernehmen.
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Erschienen am 23.06.2023 • Damit es bestmöglich vorbereitet in den Urlaub gehen kann, gibt es hier nützliche Tipps und Tricks. Mehr dazu lesen Sie hier!
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Verlorene Urlaubstage nicht einfach anhängen
Kehren Beschäftigte, die arbeitsunfähig erkrankt sind, nach Deutschland zurück, sind sie dann verpflichtet, den Arbeitgeber:innen und der Krankenkasse ihre Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. Übrigens: Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstage dürfen Sie nicht einfach im Anschluss an Ihren Urlaub anhängen. Wer am Ende des genehmigten Urlaubszeitraums wieder gesund ist, hat auch pünktlich wieder zur Arbeit zu kommen. Den Urlaub muss der Arbeitgebende dann allerdings zu gegebener Zeit nachgewähren.