Krankenkasse erstattet nur Behandlungskosten, die auch das Gesundheitssystem des Reiselandes bezahlt
Krankenkassen übernehmen nicht alle Krankheitskosten, die in europäischen Reiseländern anfallen. Außerhalb der EU und bestimmten Partnerländern wie der Schweiz oder Norwegen werden solche Kosten gar nicht übernommen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die elektronische Gesundheitskarte gilt zwar auch als Europäische Krankenversicherungskarte, jedoch werden im Regelfall nur die Behandlungskosten erstattet, die auch das Gesundheitssystem des Reiselandes bezahlt, so die Verbraucherzentrale. Da die Versicherungssysteme je nach Land sehr unterschiedlich seien, sei eine Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich.
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Worauf beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu achten ist
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernehme im Krankheitsfall vor allem auch die Kosten für den Krankenrücktransport nach Deutschland, wofür man sonst selbst tief in die Tasche greifen müsste, so die Verbraucherschützer weiter. Wichtig ist in dem Zusammenhang: In den Vertragsbedingungen sollte nicht nur der notwendige, sondern auch der medizinisch sinnvolle Krankentransport abgedeckt werden. Sinnvoll ist demnach ein Krankentransport dann, wenn der oder die im
Urlaub Erkrankte voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus bleiben müsste und reiseunfähig ist. Weitere beachtenswerte Punkte: Privatärztliche Rechnungen aus dem Ausland sollten im vollen Umfang erstattet werden. Außergewöhnliche Ereignisse, etwa
Pandemien oder kriegsähnliche Ereignisse, sollten in den Bedingungen nicht generell ausgeschlossen sein.
Auslandskrankenversicherung: Lieber Jahresvertrag machen
Generell ist es laut der Verbraucherzentrale ratsam, eine Auslandsreise-
Krankenversicherung als Jahresvertrag abzuschließen statt für einzelne Reisen. Für Einzelpersonen gibt es Policen teils schon für rund 10 Euro im Jahr. Übrigens: Auch Privatversicherte sollten sich vor Urlaubsantritt informieren, ob ihr Versicherungsschutz weltweit gilt. Und: Wer längere Zeit im Ausland ist, sollte generell über eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung nachdenken, die nicht mit der beschriebenen Reisekrankenversicherung zu verwechseln ist.