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Vor Herz-OP: Zweitmeinung kann oft sinnvoll sein

Vor Herz-OP: Zweitmeinung kann oft sinnvoll sein
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Eine Zweitmeinung vor einer Herz-OP kann sinnvoll sein, sollte jedoch nur dann in Betracht kommen, wenn keine Zeitnot besteht. Darauf weist Prof. Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung hin. Bei einem Herzinfarkt etwa ist schnelles Handeln gefragt.
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Aber vor allem das Wie mancher Behandlung kann durchaus abgewogen werden. Ist ein chirurgischer Eingriff nötig, ist eine OP per Herzkatheter möglich oder reichen vielleicht sogar Medikamente – unterschiedliche Ärzt:innen können das jeweils anders beurteilen.

Zweitmeinungsverfahren bei Einsetzen eines Schrittmachers und bei Verödung am Herzen

Für bestimmte Operationen gibt es ein spezielles Zweitmeinungsverfahren. Beim Herzen ist das etwa das Einsetzen eines Schrittmachers oder eine Verödung am Herzen. In so einem Fall müssen behandelnde Ärzt:innen sogar mindestens 10 Tage vor der Operation darauf hinweisen, dass eine Beratung bei entsprechend qualifizierten Ärzt:innen möglich ist. Das erklärt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite.
Diese Beratung kann man dann annehmen oder nicht. Die entsprechenden Zweitexpert:innen müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein und brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Auflistung findet sich auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
 
 

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Selbstständig um Zweitmeinung vor geplanter Herz-OP kümmern

Aber auch bei anderen geplanten Herz-OPs kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein, sagt Prof. Meinertz. Etwa bei einem Herzklappenersatz oder einer Bypass-Operation. Patient:innen haben das Recht, sich diese einzuholen. Aber wo? Sich selbst im Internet umzusehen, hält der Herzexperte wegen zu positiver Selbstdarstellungen für problematisch. Besser erkundige man sich der entsprechenden Krankenkasse oder Ärztekammer.
Auch die behandelnden Ärzt:innen können jemanden empfehlen. Denn im Idealfall ist er offen für eine weitere Einschätzung. Ein No-Go sei allerdings, sagt Meinertz, dass einfach befreundete Kolleg:innen angerufen werden, die voreingenommen nur die Erstmeinung bestätigen solle. Vielmehr sollte der nach einer zweiten Meinung Gefragte nicht von vornherein auf eine bestimmte Methode festgelegt sein. 
Was Patient:innen jedoch vermeiden sollten: Noch eine Dritt- oder gar Viertmeinung einzuholen. Das verunsichert laut dem Herzspezialist:innen am Ende nur.

dpa


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