Die 4 Kernaussagen des Schreibens
1. "DiGA werden von behandelnden Ärzt:innen oder behandelnden
Psychotherapeut:innen produktbezogen verordnet (...). Den Ärzt:innen bzw. den Psychotherapeut:innen obliegt es daher, zu prüfen, ob die Leistungen ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sind (...). Die Ärzt:innen bzw. die Psychotherapeut:innen verordnen die DiGA nicht nur nach medizinischen Maßstäben, sondern sie haben damit auch die Wirtschaftlichkeit zu beachten (...). Unter Beachtung der Therapiefreiheit der Ärzt:innen ist es der
Krankenkasse grundsätzlich verwehrt, in die Verordnungsentscheidung der Ärzt:innen einzugreifen."
2. "Liegt eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung von behandelnden Psychotherapeut:innen vor, ist seitens der Krankenkassen in der Regel zu unterstellen, dass bei Ausstellen der Verordnung die Kontraindikationen und/oder Ausschlusskriterien berücksichtigt wurden."
3. "Mit der gesetzlichen Regelung zur produktbezogenen Verordnung einer
DiGA, der Festlegung des Preissystems für DiGA auf Spitzenverbandsebene und dem als Positivliste geführten Verzeichnis beim BfArM ist eine Ausnahme vom Grundsatz geschaffen worden, dass die Erbringung einer Sachleistung von der vorherigen Feststellung der Leistungspflicht der Krankenkasse, also einer Genehmigung, abhängig ist (...)."
4. "Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Krankenkassen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung nicht berechtigt sind, auf andere, ggf. preiswertere DiGA umzusteuern."
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
DiGA in der Hausarztpraxis – Wie sie funktionieren, was sie leisten
Erschienen am 01.04.2022 • Was leisten DiGA? Wie funktionieren sie? Und welche eignen sich für die Hausarztpraxis? Wir erklären die Zusammenhänge und stellen ausgewählte Beispiele vor!
Erschienen am 01.04.2022 • Was leisten DiGA? Wie funktionieren sie? Und welche eignen sich für die Hausarztpraxis? Wir erklären die...
© peart - stock.adobe.com
Meistverordnete DiGA bei Rückenschmerzen
ViViRA ist seit Oktober 2020 in der Regelversorgung und somit die erste BfArM-gelistete
DiGA gegen Rückenschmerzen in Deutschland. Sie bietet ein leitliniengerechtes und budgetneutrales, bewegungstherapeutisches Training zur
Schmerzreduktion für Zuhause nach funktionellem Trainingsprinzip. Als wirksame Alternative zur
Physiotherapie ist ViViRA durch alle Ärzt:innen bundesweit verordnungsfähig, die Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. “ViViRA vereinfacht den Versorgungsalltag von Ärzt:innen, da die DiGA eine niederschwellige und budgetneutrale Behandlungsmethode bei
Rückenschmerzen bietet, die zudem vielen Patient:innen in dem durch Unterversorgung geprägten Gesundheitssystem sehr zusagt”, erklärt Dr. Philip Heimann. “DiGA wie ViViRA machen unser Gesundheitssystem außerdem sozialer und gerechter, da sie unabhängig von Ort und Zeit anwendbar sind. Patient:innen, die im herkömmlichen System ohne Therapie hätten auskommen müssen, erhalten so Zugang zu evidenzbasierter Versorgung.”