Montag, 2. Dezember 2024
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Die ePA in Deutschland: Nur in Anbindung an bestehende Gesundheitsplattformen nutzerfreundlich

Die ePA in Deutschland: Nur in Anbindung an bestehende Gesundheitsplattformen nutzerfreundlich
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Der Bundesgesundheitsminister versprach im März 2023 einen „Turbo-Boost“ für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und beschloss die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Variante. Bis 2024 soll die Dateninfrastruktur in Kliniken und Arztpraxen implementiert sein.
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ePA wird nur von 6% der Ärzt:innen genutzt

Die ePA soll Patient:innen Kontrolle über die Gesundheitsdaten liefern, bis zu ihrem tatsächlichen Einsatz ist es aber noch ein weiter Weg: Während 74% der Deutschen die ePA für sinnvoll erachten, wurde sie bislang nur von 6% der Ärzt:innen seit der freiwilligen Einführung am 1. Januar 2021 genutzt. Aktuell sind vor allem ausschließlich Abrechnungsdaten der Krankenkassen enthalten, die für den Krankenverlauf der Patient:innen weniger relevant sind. Bis 2026 soll sie aber mit zusätzlichen Funktionen wie Medikationsmanager und Schnittstellen zu Wearables ausgestattet sein, die die Regierung in Auftrag gibt. Ein Blick zurück zeigt, dass sich der Staat bei solchen Aufgabenbisher nicht gut geschlagen hat. Die einzuführende ePA sollte daher als technische Infrastruktur verstanden werden, die die Gesetzgebung der Privatwirtschaft zur Verfügung stellt.

ePA: Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatunternehmen

Unternehmen sind schon heute flexibler und in der Lage, deutlich personalisiertere Anwendungen zu entwickeln, die Patient:innen einen tatsächlichen Mehrwert bieten. Demnach baut und unterhält der Staat das System und legt die Regeln für seine Nutzung fest, ähnlich wie bei einem Straßennetz. Er diktiert jedoch nicht das Aussehen der Autos oder Fahrräder, die darauf fahren, oder die Art der Geschäfte, die sich an den Rändern niederlassen. Dies führt zu einer produktiven Partnerschaft zwischen der staatlichen Gesundheitsdateninfrastruktur und den Diensten, die sie nutzen, wie die folgenden Beispiele zeigen.
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Digital unterstützte Versorgungsprozesse in Einheitsgröße?

Bis Ende 2025 will die Regierung ein digital gestütztes Medikationsmanagement für 80% der ePA-Nutzer:innen einführen. Damit erhalten die Gesundheitsdienstleister eine schnelle und validierte Übersicht über die Polypharmazie, denn die 2.000 Wirkstoffe in 450.000 möglichen Kombinationen im Blick zu behalten, ist ohne elektronische Hilfe schwer. Eine Studie der Barmer Krankenkasse hat ergeben, dass mit einem digitalen Medikationsmanagement jährlich 70.000 Todesfälle bei Polypharmazie-Patient:innen vermieden werden könnten. Statt 3 Jahre auf eine One-size-fits-all-Anwendung zu warten, können Gesundheitsunternehmen schon heute individualisiertere Medikationsmanager entwickeln und diese nicht nur auf Patient:innen sondern auch bestimmte Krankheitsmuster zuschneiden. Die Regierung sollte sich stattdessen weiterhin auf die Einführung des elektronischen Rezepts konzentrieren, um Daten in der ePA für privat entwickelte Medikationspläne verfügbar zu machen.

Digitale Symptom-Checker sollten Teil der ePA werden

Digitale Symptom-Checker ersetzen zwar nicht die persönliche Beurteilung durch einen Arzt oder eine Ärztin, können aber als erste Anlaufstelle für Patient:innen dienen, um wichtige Informationen über ihre Symptome und andere Risikofaktoren zu sammeln. Behandelnde Ärzt:innen können sich dann vor der Konsultation einen ersten Überblick über die Anliegen der Patient:innen verschaffen und die vom Symptom-Checker gelieferte Vordiagnose zur Orientierung nutzen. Die heutigen Tools eignen sich schon gut für eine erste Einschätzung, könnten aber durch den Zugriff auf die Krankengeschichte der Nutzer:innen deutlich verbessert werden. Der Staat sollte Symptom-Checker in die ePA integrieren, um deren Potenzial zu nutzen, denn sie können die Komplexität der Entscheidungsfindung unter Zeitdruck verringern, mit der Mediziner:innen während einer durchschnittlich achtminütigen Konsultation konfrontiert sind.

Telemedizin als zweite Säule der physischen Medizin

Mithilfe des Datenzugriffs in der ePA ist es viel leichter, Zweitmeinungen von einem Arztkollegen oder einer -kollegin einzuholen, wenn das Krankheitsbild nicht klar definiert werden kann. Dieser Prozess funktioniert auch über internationale Grenzen hinweg, die Modernisierung des Datenregistergesetzes macht eine Ferndiagnose auch zu schweren oder seltenen Erkrankungen möglich. Die behandelnde Ärztin oder behandelnde Mediziner kann dann immer noch entscheiden, ob ein persönlicher Besuch in der Klinik notwendig ist.
 
 

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Erschienen am 16.05.2023Der BDP sieht bei den Plänen der Regierung die Hoheit der Patienten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr. Mehr dazu lesen Sie hier!

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© agenturfotografin – stock.adobe.com

Videosprechstunde sollte Teil der ePA werden

Zwar setzt der Staat schon kurzfristig auf die telemedizinische Versorgung, um neben den physischen auch die digitalen Pfade zu etablieren. Die Integration einer Arztsprechstunde per Video in die ePA ist bislang nicht geplant. Dabei läge der größte Mehrwert in folgendem Szenario: Die Laborergebnisse einer Blutuntersuchung werden den Patient:innen direkt in die ePA gespielt. Anstelle eines physischen Termins, kann er direkt über die ePA ein Videogespräch mit den Ärzt:innen anfordern, um über die Laborergebnisse zu sprechen. Einige gute Gesundheitsplattformen bieten die Patient-zu-Arzt-Kommunikation in der integrierten Versorgung bereits an. Das fördert auch die Adhärenz und den Erfolg der Therapie, denn Patient:innen bekommen den Eindruck, sich aktiv an ihrem Genesungsprozess zu beteiligen. Außerdem spart es für sie Zeit und lästige Anfahrtswege für Gespräche, die nicht in physischer Form stattfinden müssen. Auch auf Seiten des medizinischen Personals spart es Zeit und Mediziner:innen können sich auf die Fälle konzentrieren, die einer physischen Behandlung bedürfen.

Notfallsticker und QR-Code für die Erstversorgung

Schnell verfügbare Informationen über bereits identifizierte Vorerkrankungen der Patient:in können die Diagnose und Ersttherapie entscheidend verbessern. Die in der ePA hinterlegten Daten könnten beispielsweise in Form eines Notfallstickers zur Verfügung gestellt werden. Nutzer:innen können ihn auf ihr Smartphone kleben oder Motorradfahrer auf ihren Helm. Der Sticker trägt einen QR-Code, über ihn kann jeder Ersthelfer alle lebenswichtigen Informationen abrufen. Das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) bietet in Kooperation mit dem Gesundheitskonto DoctorBox bereits solche Notfallsticker an.

ePA: Staat muss für bereits etablierte Systeme Schnittstellen anbieten

Um die Patientenversorgung zu verbessern und dem Ärztemangel entgegenzuwirken, ist die Digitalisierungsstrategie der Regierung wichtig, aber das Angebot eines Sammelsuriums einzelner Gesundheits-Apps ist keine Lösung. Die Bündelung von Angeboten in einer App, wie einer Gesundheitsplattform, kann die Speicherung von Gesundheitsdaten, integrierte Videokonsultationen, Symptom-Checker, Medikamentenmanager und Notfallausweise bieten. Mit Verbindungen zu Gesundheitsdienstleistern kann der gesamte Weg der Patient:innen abgebildet werden. Die Regierung kann einen großen Schritt nach vorne machen, indem sie ePA-Schnittstellen für Gesundheitsanwendungen aus dem privaten Sektor bereitstellt.

Quelle: DoctorBox


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