Montag, 2. Dezember 2024
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Praxismanagement

Folgerezepte: Portokosten ab sofort erstattungsfähig

Folgerezepte: Portokosten ab sofort erstattungsfähig
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Zeitlich befristet bis zum 30.06.2020 werden Ärzten die Portokosten für Arzneimittelrezepte, andere Verordnungen und Überweisungen erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Patient bei Ihnen in Behandlung ist.
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