Tipps und Tricks beim rechtssicheren Umgang mit alkoholisierten Patient:innen
„Der Umgang mit Patient:innen, die unter dem Einfluss von
Alkohol oder Drogen stehen und womöglich sogar randalieren, löst große Unsicherheiten aus und er kann auch zu einer Unterversorgung oder Fehldiagnose führen“, sagt Prof. Harald Dormann, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Fürth. In seinem Vortrag zeigt er Tipps und Tricks, wie ärztliches und pflegerisches Personal rechtssicher mit diesen Menschen umgehen und so auch eine Unterversorgung bzw. Fehldiagnose vermeiden kann. Dabei geht es unter anderem auch darum, wie der Patient:innenwille in einer solchen Situation richtig bewertet werden kann oder wie Drogen juristisch einwandfrei sichergestellt werden.
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Erschienen am 09.06.2022 • Deutschlands Psychotherapeuten fordern eine Verteuerung von Alkohol und eine Legalisierung von Cannabis und setzten auf Regulierung und Prävention.
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Infusionen, intravenöse Verabreichungen und Injektionen – Was dürfen Pflegekräfte?
Welchen Handlungsspielraum haben Pflegekräfte, wenn es um Infusionen, intravenöse Verabreichungen oder Injektionen bei Patienten geht? Wer hat die Befugnis beim Anordnen, wer beim Durchführen? Erfahrungsbasierte Antworten zu diesen Fragen gibt Birgit Gerlach, Leitung der Stabsabteilung Justiziariat am Universitätsklinikum Erlangen, und auch Hinweise zu Eckpunktepapieren, an denen man sich orientieren kann.
Was ist bei Therapiefehlern zu tun? – Juristische Tipps für Ärzt:innen
Wie ein rechtlich einwandfreies Verhalten bei Therapiefehlern aussehen kann, darauf geht Katrin Wirkner-Schießl, stellvertretende Leitung der Stabsabteilung Justiziariat am Universitätsklinikum Erlangen, ein. „Ich werde anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie Ärzt:innen in dieser sehr unangenehmen Situation unterstützt werden können und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung im Rahmen eines rechtlich zulässigen Rahmens gefunden werden kann“, sagt sie. Das betrifft sowohl die klinikinterne Kommunikation im Vorfeld als auch den taktisch klugen und transparenten Umgang mit allen Stakeholdern – Angehörigen, Anwält:innen, Staatsanwaltschaft und Polizei sowie Kostenträgern.
Quelle: DIVI – Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin