Privatärztliche Rechnungen: Keine Anpassung seit mehr als 25 Jahren
Die Vergütung von Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wird in einer speziellen Gebührenordnung (GOÄ) verbindlich für alle Ärzt:innen geregelt. In diesem von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Regelwerk sind die einzelnen ärztlichen Leistungen mit ihren Bewertungen verzeichnet. Die letzte Novellierung erfolgte zum 1. Januar 1996. Seither gibt es weder nennenswerte Anpassungen an die medizinische Entwicklung noch an die erheblichen Qualitätssteigerungen in vielen Bereichen, von den Kostensteigerungen ganz zu schweigen.
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Erschienen am 08.03.2023 • In einem Positionspapier der DEGAM werden Vorschläge zur Verbesserung der ePA gemacht. Welche das sind erfahren Sie hier bei uns!
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BVDD ruft zur Faktorensteigerung bei privatärztlichen Abrechnungen auf
Die niedergelassenen Dermatolog:innen (BVDD) haben jetzt als 1. Berufsverband ihre Mitglieder dazu aufgerufen, anders als in der Vergangenheit, ab sofort alle Spielräume der GOÄ zu nutzen, um ihre Leistungen zu halbwegs adäquaten Preisen abzurechnen. Insbesondere gilt dies für Möglichkeiten einer begründeten Faktorensteigerung, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes.
Gesundheitsministerium sieht keinen Bedarf an der Überarbeitung der GOÄ
„Die Ärzteschaft bemüht sich seit Jahren, eine aktualisierte Version der GOÄ auf den Weg zu bringen. Dem Bundesgesundheitsministerium liegen ausgearbeitete Vorschläge vor. Obwohl Minister Lauterbach die Notwendigkeit der Überarbeitung zugesteht, sieht er - aus politischen Gründen darf man unterstellen - offenbar keinen Bedarf hier auch tatsächlich aktiv zu werden“, sagt Dr. Tappe. „Als Magen-Darm-Ärzt:innen können wir den Vorstoß unserer dermatologischen Kolleg:innen nicht nur nachvollziehen, sondern wir unterstützen ihn nachhaltig und fordern unsere Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden."