Dienstag, 3. Dezember 2024
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Praxismanagement

Stagnation seit mehr als 25 Jahren bei privatärztlichen Rechnungen

Stagnation seit mehr als 25 Jahren bei privatärztlichen Rechnungen
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„Kein:e Privatpatient:in lässt sich Medizin auf dem Niveau von 1996 bieten, aber wir Ärzt:innen sollen uns für die Medizin von 2023 mit den Preisen von damals begnügen", konstatiert Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). Dass dies vor dem Hintergrund von Innovationen, Qualitätsverbesserungen, Kostensteigerungen und Inflation auf Dauer nicht funktionieren kann, liegt auf der Hand.
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Privatärztliche Rechnungen: Keine Anpassung seit mehr als 25 Jahren

Die Vergütung von Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wird in einer speziellen Gebührenordnung (GOÄ) verbindlich für alle Ärzt:innen geregelt. In diesem von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Regelwerk sind die einzelnen ärztlichen Leistungen mit ihren Bewertungen verzeichnet. Die letzte Novellierung erfolgte zum 1. Januar 1996. Seither gibt es weder nennenswerte Anpassungen an die medizinische Entwicklung noch an die erheblichen Qualitätssteigerungen in vielen Bereichen, von den Kostensteigerungen ganz zu schweigen.
 
 

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BVDD ruft zur Faktorensteigerung bei privatärztlichen Abrechnungen auf

Die niedergelassenen Dermatolog:innen (BVDD) haben jetzt als 1. Berufsverband ihre Mitglieder dazu aufgerufen, anders als in der Vergangenheit, ab sofort alle Spielräume der GOÄ zu nutzen, um ihre Leistungen zu halbwegs adäquaten Preisen abzurechnen. Insbesondere gilt dies für Möglichkeiten einer begründeten Faktorensteigerung, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes.

Gesundheitsministerium sieht keinen Bedarf an der Überarbeitung der GOÄ

„Die Ärzteschaft bemüht sich seit Jahren, eine aktualisierte Version der GOÄ auf den Weg zu bringen. Dem Bundesgesundheitsministerium liegen ausgearbeitete Vorschläge vor. Obwohl Minister Lauterbach die Notwendigkeit der Überarbeitung zugesteht, sieht er - aus politischen Gründen darf man unterstellen - offenbar keinen Bedarf hier auch tatsächlich aktiv zu werden“, sagt Dr. Tappe. „Als Magen-Darm-Ärzt:innen können wir den Vorstoß unserer dermatologischen Kolleg:innen nicht nur nachvollziehen, sondern wir unterstützen ihn nachhaltig und fordern unsere Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden."

Quelle: Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng)


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