Cave: Schweigepflicht! Nur die nötigsten Informationen an das Inkassounternehmen weitergeben
Während andere Gewerbetreibende einfach ein Inkassounternehmen beauftragen können, wenn ein Kunde auch auf mehrere Mahnungen hin seine Rechnungen nicht begleicht, müssen Ärzte mehrere Besonderheiten beachten:
1) Schweigepflicht: Wollen Ärzte Ihren Forderungen Nachdruck verleihen, müssen sie bei der Übermittlung der Rechnungsdaten penibel darauf bedacht sein, dass sie
nur die absolut notwendigen Gesundheitsdaten an das Inkassounternehmen weitergeben.
2) Arzt-Patienten-Beziehung: Ein klassisches Inkassoverfahren kann das Verhältnis zwischen Arzt und Patient massiv belasten. Meistens sucht sich der Patient danach eine andere Praxis. Die Lösung, um dennoch nicht selbst ein Liquiditätsproblem zu entwickeln, kann in einem Inkassounternehmen mit medizinischer Spezialisierung liegen.
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Mediation statt Konfrontation
Diese Unternehmen bieten dem Arzt mehrere Vorteile:
1) Sie formulieren dem Arzt eine
juristisch wasserdichte Schweigepflichtsentbindung, die mögliche Klagen von vornherein abwendet.
2) Sie verstehen sich als Mediator, dem die Wahrung der funktionierenden Arzt-Patienten-Beziehung wichtig ist.
3) Entsprechend bieten diese Unternehmen persönliche telefonische Gespräche mit den säumigen Patienten an. Dabei ist hier Hauptziel eine Zahlungslösung herbeizuführen, die beiden Seiten gerecht wird.
4) Dadurch entstehen
Kompromisslösungen wie Teil- oder Ratenzahlungen.
5) Zwar mögen diese auf den ersten Blick für den Arzt ärgerlich sein, am Ende verliert er aber keinen Patienten.
Welche Kriterien sollten medizinische Inkassounternehmen erfüllen
- Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband
- Kenntnisse der Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses
- Kooperation mit Fachanwälten für Medizinrecht
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Fazit: Inkasso „light“ ist der beste Weg
Ärzte müssen sich also nicht selbst mit dem „Eintreiben“ ihrer Forderungen beschäftigen. Wichtig ist allerdings, dass sie ausstehende Forderungen nicht an ein beliebiges Inkassounternehmen weiterreichen, sondern an eines, das die sensiblen Bedürfnisse der Arzt-Patienten-Beziehung berücksichtigt. Damit schützt der Arzt seinen Patienten, aber auch sich selbst.