Mittwoch, 25. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Datenschutzbeauftragter bleibt beim Nein zum E-Rezept-Vorhaben

Datenschutzbeauftragter bleibt beim Nein zum E-Rezept-Vorhaben
© peart – stock.adobe.com
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bleibt bei seinem Veto gegen das Vorhaben, E-Rezepte in Apotheken ohne Geheimzahl (PIN) einlösen zu können. Aus Sorge vor Missbrauch durch kriminelle Apotheker hatte er diesem Vorhaben schon im September einen Riegel vorgeschoben. Daraufhin hatte die zuständige Digitalisierungsfirma Gematik nachgefragt, ob das Vorhaben in einer abgespeckten Version – und zwar nur in einem begrenzten Kreis von Apotheken – nicht doch möglich wäre. Dies verneinte Kelber, denn so ein Weg verringere „die Gefahren für die Versicherten nicht ausreichend“.
Anzeige:
Programmatic Ads
 
Das E-Rezept soll dem Papierkram bei Verschreibungen perspektivisch ein Ende bereiten, jedes Jahr bekommen gesetzlich Versicherte circa 500 Millionen rosa Zettelchen. Allerdings kommt das Digitalvorhaben nicht in die Gänge, ein Rückschlag folgt dem nächsten. Zwar können Arztpraxen das E-Rezept auf freiwilliger Basis bei sich ausstellen, die Resonanz ist aber gering. Eine Pilotregion in Westfalen-Lippe sollte der Einführung neuen Schwung geben. Doch nachdem der Datenschützer Kelber Zweifel an der Rechtmäßigkeit angemeldet hatte, zogen zwei regionale Ärzteorganisationen in der vergangenen Woche die Reißleine und setzten die Einführung aus.

Gematik-App wurde in Pilotregion wenig genutzt

Die Pilotregion war im September mit 250 Praxen gestartet. Doch das Digitalvorhaben war eine ziemlich analoge Sache: Nur wenige Versicherte nutzten die nötige Gematik-App, wohl weil die Freischaltung samt Verifizierungsprozedere zu mühsam war. Das E-Rezept wurde in den meisten Fällen nicht digital über das Smartphone, sondern über einen Code-Ausdruck übermittelt.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Gesundheitsbranche beschließt Zeitplan für E-Rezept-Einführung

Erschienen am 01.06.2022Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts war ursprünglich bereits für Januar geplant, nun beschlossene Vorgaben sollen zu mehr Tempo führen.

Erschienen am 01.06.2022Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts war ursprünglich bereits für Januar geplant, nun beschlossene...

© peart – stock.adobe.com

Bundesdatenschutzbeauftragter fordert mehr IT-Sicherheit

Mit dem geplanten Einsatz der Versichertenkarte sollte diese irritierende Ähnlichkeit zum bisherigen Zettelkram ein Ende finden. Dann aber sagte Kelber Nein. Das wiederum verärgerte die Ärzteschaft. Kelbers Entscheidung sei „eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen“, empörte sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Thomas Müller.

Kelber quittierte diese Kritik mit Kopfschütteln. Er wies am Montag darauf hin, dass das Vertrauen in das E-Rezept durch möglichen Datenmissbrauch enorm leiden würde. „Neue Funktionalitäten müssen (...) Standardanforderungen an IT-Sicherheit erfüllen und dürfen nicht dem unberechtigten Zugriff auf den gesamten Bestand der E-Rezepte Tür und Tor öffnen.“ Der Einsatz der Versichertenkarte sei weiterhin möglich, dies aber mit PIN oder einer anderen Form der Authentifizierung. „Ich erwarte von allen Beteiligten, dass bis zum Sommer 2023 eine sichere Lösung für das Abholen von E-Rezepten durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte zur Verfügung steht.“
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Wie kann die Digitalisierung des Gesundheitssystems beschleunigt werden?

Erschienen am 16.03.2022Seit der Jahrtausendwende fällt Deutschland bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems immer weiter zurück, eine aktuelle Studie setzt sich mit den Ursachen auseinander.

Erschienen am 16.03.2022Seit der Jahrtausendwende fällt Deutschland bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems immer weiter...

© ra2 studio – stock.adobe.com

Quelle: dpa


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Datenschutzbeauftragter bleibt beim Nein zum E-Rezept-Vorhaben"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.