Vorwurf der veruntreuenden Unterschlagung
Die große Strafkammer kam zu dem Schluss, dass die ihm zur Last gelegten Sachverhalte keinen Straftatbestand erfüllten, erklärte der Sprecher. Die Angeschuldigten sollen den Leiter des Impfzentrums im Januar 2021 angewiesen haben, mehrere Mitglieder der Stadtverwaltung ohne Rücksicht auf die damals geltende Impfreihenfolge zu impfen. Darauf begründete sich unter anderem der Vorwurf der veruntreuenden Unterschlagung gegen Wiegand.
„Veruntreuende Unterschlagung ist ein Eigentumsdelikt und setzt voraus, dass der Täter sich oder einem Dritten eine Sache in rechtswidriger Weise zueignet“, erklärte der Sprecher die Entscheidung des Gerichts. Eine Eigentumsverletzungshandlung im Sinne einer rechtswidrigen Zueignung einzelner Impfdosen sei bei den Vorfällen rund um Wiegands Impfung und anderer Mitarbeiter nicht zu erblicken.
Teilerfolg für den suspendierten Oberbürgermeister
Die Entscheidung ist ein Teilerfolg für den suspendierten Oberbürgermeister der Saalestadt. Wiegand war wegen seiner vorzeitigen Corona-Impfung massiv in die Kritik geraten. Im Rahmen der Aufklärung geriet der OB ins Straucheln, verwickelte sich in Widersprüche und wurde schließlich durch den Stadtrat suspendiert. Es folgten ein Disziplinarverfahren und
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.