GOÄ als elementares Standbein für Praxen und MVZ
Neben den Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, die keinen Inflationsausgleich böten und ohnehin absurd niedrig seien, stellten die Einnahmen über die GOÄ ein elementares Standbein für Praxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) dar. Höhere Faktoren und besondere Honorarvereinbarungen seien nach über 30-jähriger Stagnation der Gebührenordnung aus Sicht von Dietrich mehr als überfällig und darüber hinaus völlig legitim, zumal sie in der geltenden GOÄ ausdrücklich vorgesehen seien.
Kein Platz für falsche Zurückhaltung
"Da gilt es, für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte jetzt selbstbewusst und mit Rückgrat zu handeln – für falsche Zurückhaltung gibt es keinen Platz in Anbetracht wegbrechender Leistungen, fehlender Praxisnachfolger und von mittlerweile 5.000 bundesweit unbesetzten Kassenarztsitzen", so Dietrich weiter. Und ermutigt damit dazu, die geltende GOÄ dahingehend zu nutzen, höhere Steigerungssätze in besonderen Fällen umzusetzen.
Die Krankenhäuser forderten ganz selbstverständlich mehr Geld für steigende Personal-, Energie-, IT- und weitere Kosten. In derselben Lage sei aber die ambulante Medizin mit den Arztpraxen.
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Offene Debatte erforderlich
"Mit der geltenden GOÄ lassen sich über höhere Faktoren und Abdingungen bessere Honorare ganz legitim erreichen", erklärt Wieland Dietrich. Dies gelte es nun umzusetzen. Darüber hinaus fordert die Freie Ärzteschaft, dass die Bundesärztekammer den ärztlichen Berufs- und Fachverbänden den Paragraphenteil des Entwurfs zur neuen GOÄ bis zum Ärztetag in Essen zukommen lässt. Eine offene Debatte über die im Raum stehenden Kritikpunkte an der
GOÄ-Novelle im Hinblick auf strukturelle Einflussnahmen von Staat und privaten Krankenversicherungen sei unvermeidlich, wenn die Bundesärztekammer in der Ärzteschaft Vertrauen zurückgewinnen wolle.