Gesundheitspolitik
DGOU: Lauterbach plant Krankenhausreform ohne Berücksichtigung der speziellen Unfallchirurgie
Orthopäden und Unfallchirurgen sind fassungslos: In den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Krankenhausreform soll die spezielle Traumatologie nicht berücksichtig werden – trotz der hohen Zahl stationärer Behandlungen nach Unfällen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) verweist deshalb auf ihre erfolgreichen Strukturen der Qualitätsinitiative TraumaNetzwerk DGU®, mit denen es gelungen ist, die Sterblichkeit nach schweren Unfällen zu senken und fordert deren Einbettung. Um auch in Zukunft die Schwer- und Mehrfachverletzten auf Spitzenniveau behandeln zu können, bedarf es einer zusätzlichen Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“ im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie. „Ein Schulkind, das durch ein Auto schwerverletzt wird, muss genauso hochkompetent behandelt werden wie ein älterer Mensch mit Oberschenkelhalsbruch. Die Versorgung muss schnell, wohnortnah und auf höchstem medizinischen Niveau erfolgen. Denn es hängt entscheidend von der Qualität der unfallchirurgischen Behandlung ab, ob ein Mensch wieder in sein normales Leben zurückfindet oder dauerhaft von Schmerzen, Bewegungseinschränkung und Berufsunfähigkeit geplagt wird“, sagt der stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Dr. Steffen Ruchholtz.
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