Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln
Die Initiatoren fordern die Bundesregierung auf, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln und den entsprechenden Gesetzesparagrafen 218 zu streichen. Die Forderung ist nicht neu, hatte aber in den vergangenen Wochen neuen Schwung bekommen, nachdem eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten 12 Wochen empfohlen hatte. Laut Bundesfamilienministerium ist die regierungsinterne Prüfung dieses Vorschlags noch nicht abgeschlossen.
Das Bündnis möchte nun den Druck erhöhen und die Ampel noch vor Ende der Legislaturperiode zum Handeln bewegen. Doch das Thema ist gesellschaftlich hoch umstritten.
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Erschienen am 29.07.2024 • Die Frage ist seit Jahren umstritten: Sollen Abtreibungen nicht mehr strafbar sein? Außenministerin Baerbock will der Debatte neuen Schwung geben – und macht einen Vorschlag zum Vorgehen.
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Initiative fordert auch Abschaffung von Pflichtberatung
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.
Neben der Streichung des Paragrafen fordert die Kampagne die Bundesregierung auf, die bisherige Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen und sie durch ein Recht der Betroffenen auf Beratung zu ersetzen. Außerdem sollten Krankenkassen aus Sicht der Organisatoren die Kosten für einen Abbruch stets übernehmen. Das tun sie wegen der Regelung im Strafgesetzbuch bislang nicht.