Tatsächliche Einsparungen schwer überprüfbar
„Das Versprechen auf weitere Einsparungen klingt angesichts des ungebremsten Ausgabenwachstums bei neuen Arzneimitteln verlockend, allerdings nur auf den ersten Blick“, erklärt DAK-Vorstandschef Andreas Storm als Fazit. „Bei genauerer Betrachtung bleiben höhere Rabatte zunächst nur ein Versprechen, welches schwer zu überprüfen sein wird. Die Aufgabe von Transparenz ohne die Möglichkeit ergänzender Steuerungsmaßnahmen erscheint bei den Herausforderungen, eine nachhaltige und leistungsfähige Arzneimittelversorgung dauerhaft sicherzustellen, kontraproduktiv.“
Attraktivität als Pharmastandort erhöhen
Deutschland wieder attraktiver für die Pharmabranche machen – das ist das erklärte Ziel der im Dezember 2023 beschlossenen Nationalen Pharmastrategie der Bundesregierung. Mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) soll nun durch die Einführung vertraulicher Arzneimittelpreise ein erstes Vorhaben der Strategie umgesetzt werden. Nach den Ergebnissen des aktuellen AMNOG-Kurzreports der DAK-Gesundheit wäre dies ein Schritt mit erheblichem Sprengpotenzial für das Gesundheitssystem. Nach der Analyse wäre zunächst die erhoffte Entlastung der GKV-Finanzen durch zusätzlich gewährte Rabatte der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkassen mit großer Unsicherheit verbunden. Sicher hingegen ist, dass die neue Regelung sehr komplex in der Umsetzung wäre und somit zu mehr Bürokratie und mehr Intransparenz führen und bestehende Regulierungsmaßnahmen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben wirkungslos machen würde.
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Erschienen am 14.12.2023 • Eine neue „Bundes-Ethik-Kommission“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll künftig über wichtige Forschungsanträge entscheiden und Verfahren bündeln.
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Die derzeitige Preistransparenz führt dazu, dass auch im Ausland Informationen zu vereinbarten Arzneimittelpreisen in Deutschland einsehbar sind und als Referenz für die eigenen Arzneimittelpreise genutzt werden können. In der Theorie seien die Arzneimittelpreise in den überwiegenden Ländern auch aus diesen Gründen günstiger, weshalb sich durch den Wegfall dieser Referenzierung durch Vertraulichkeit Einsparungen zu Gunsten der Versicherten erhofft werden.
Auswirkung der vertraulichen Erstattungsbeträge
Aus Sicht der DAK-Gesundheit würde eine Umsetzung der vertraulichen Erstattungsbeträge durch das Medizinforschungsgesetz „eine drastische Umstellung des komplexen Arzneimittelpreissystems in Deutschland“ bedeuten. Ferner entstehe eine „massive Zunahme an Verwaltungsaufwänden für die kostengedeckelten Krankenkassen“. Nicht zuletzt würden „die Schotten geöffnet für ein exzessive Ausgabensteigerung für die GKV-Versicherten sowie deren Arbeitgeber zu Gunsten der Pharmaindustrie“. Im Fazit der Krankenkasse heißt es: „Vertrauliche Erstattungsbeträge stellen im Kern ein Konjunkturprogramm für Apotheken und Großhandel in Form höherer Honorare dar und sorgen für höhere Steuereinnahmen. Ärztinnen und Ärzte haben keinerlei Einsicht in die Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen bei der Entscheidung zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Produkten. Für die Krankenkassen bleiben Verluste durch den Wegfall von Steuerungshebeln und Mindereinnahmen durch Rabattverträge. Ein Vorteil für die Versicherten oder eine Verbesserung für deren Versorgung ist weder ableitbar noch nachweisbar, allenfalls erhofft. So bleibt für die über 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch von diesem Vorhaben nichts weiter als die finanzielle Mehrbelastung übrig.“
Weitere Informationen über den AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit auf
www.dak.de/forschung.