Montag, 23. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Kassenärzte warnen vor Scheitern der Klinikreform – Praxen einbinden

Kassenärzte warnen vor Scheitern der Klinikreform – Praxen einbinden
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Die Kassenärzte warnen vor einem Scheitern der geplanten Krankenhausreform und fordern eine bessere Vernetzung von Kliniken und Arztpraxen. „Wenn die Ambulantisierung durch Einbindung der Praxen nicht gestärkt wird und die Auswahl der richtigen Kliniken nicht klug und strategisch koordiniert wird, dann wird diese Reform scheitern“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. In Deutschland gebe es weiterhin „absurd viele“ stationäre Eingriffe, konstatierte Gassen. „Noch immer werden viel zu viele Behandlungen stationär erbracht und Versichertengelder verschleudert.“
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Nachbesserung der Reformpläne gefordert

Es sei auch keine Lösung, Häusern, die keine relevanten Patientenzahlen mehr versorgen, Vorhaltekosten zu erstatten „für Betten, die niemand braucht“, sagte Gassen weiter. Auch da müsse bei den Reformplänen „erheblich“ nachgebessert werden. Die jüngste Vereinbarung von Bund und Ländern sieht der Kassenärztechef nur als einen ersten Aufschlag. „Die eigentliche Arbeit steht noch aus.“

Gassen forderte, Häuser mit 40, 50 oder 100 Betten und geringer Auslastung „sollten geschlossen oder da, wo es sinnvoll ist, in Gesundheitszentren umgewandelt werden“. Dort können Praxen angesiedelt werden, die nicht jeden Tag von früh bis spät besetzt sind, wo aber an festgelegten Tagen Hausärzte und Fachärzte Patienten versorgen.
 
 

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Gesetzentwurf für Klinikreform in Arbeit

Bund und Länder hatten sich letzte Woche auf Eckpunkte für eine Klinikreform verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nun über den Sommer einen Gesetzentwurf dazu erarbeiten. In Kraft treten soll die Reform Anfang 2024. Die Pläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken vom Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie 60% der Vergütung allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Dies soll auch kleinere Kliniken auf dem Land absichern.

Quelle: dpa


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