Seit Monaten keine neue „Virusvariantengebiet“ Einstufung
Einst geltende Einreise-Vorgaben mit 3G-Nachweisen als Geimpfte, Genesene oder Getestete sind schon seit längerem weggefallen. Als grundsätzliche „Notbremse“ bestehen blieben zuletzt noch Regeln für Gebiete, in denen neue Corona-Varianten auftreten. Einreisende von dort müssen sich der geltenden Verordnung zufolge in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Außer der vorübergehenden Aufnahme Chinas ist auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aber bereits seit Monaten kein Staat mehr aufgeführt, der als „Virusvariantengebiet“ eingestuft wurde.
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