Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Mindestlohn-Erhöhung: Reha braucht Aufstockung

Mindestlohn-Erhöhung: Reha braucht Aufstockung
© jchizhe – stock.adobe.com
Die vorgesehene Erhöhung des Mindestlohns löst bei den Gehältern eine Kettenreaktion aus und verschärft die Krise der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Der BDPK fordert deshalb von den Kostenträgern Zuschläge auf die Vergütung für medizinische Rehabilitation und Vorsorge.
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Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird eine „durchschlagende Wirkung“ haben, erwartet BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Zusätzlich zu den direkten Gehaltssteigerungen von 22% bei den Mindestlohnbeziehern gibt es schon jetzt Forderungen, dass auch die Löhne aller Beschäftigten angehoben werden müssen, um den alten Abstand im Lohnniveau wieder herzustellen.“ Die Mindestlohn-Erhöhung werde sich also in allen Lohngruppen fortsetzen, womit die Personalkosten auch insgesamt deutlich steigen dürften.

„Bei allem Verständnis für die Entscheidung der Bundesregierung sehen wir für die Reha und Vorsorge enorme Probleme bei der Finanzierung der steigenden Lohnkosten,“ so Thomas Bublitz. Denn anders als in anderen Branchen und Bereichen der Gesundheitsversorgung können die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen steigende Löhne nicht durch höhere Umsätze oder Anhebung der Preise erwirtschaften. „Die Kostenträger, die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger, sitzen am längeren Hebel und lassen derzeit nicht mit sich über Mehrkosten verhandeln“. Er weist darauf hin, dass sich bereits viele deutsche Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in einer bedrohlichen finanziellen Schieflage befinden. Nach zwei Jahren mit coronabedingten Einnahmeausfällen und steigenden Kosten für Medizin- und Hygieneprodukte kämen aktuell auch noch Rückforderungen staatlicher Unterstützungsleistungen auf sie zu. Zur Refinanzierung weiterer Personalkostensteigerungen sei deshalb eine zeitgleiche Anhebung der Vergütungssätze unumgänglich. Thomas Bublitz: „Die Erhöhung ist politisch gewollt, deshalb dürfen die Krankenkassen und die Träger der Deutschen Rentenversicherung sich einer Aufstockung bei der Reha nicht verweigern.“

Quelle: Bundesverbande Deutscher Privatkliniken e.V.


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