Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder prinzipiell Organspender ist, der nicht ausdrücklich widerspricht. Der Bundestag hatte 2020 aber nicht diesen von Lauterbach schon damals unterstützten Ansatz beschlossen, sondern die erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt ein Organspender muss zu Lebzeiten eingewilligt haben, oder sein nächster Angehöriger muss im Todesfall zustimmen – die Bürger sollen aber auf den Ausweisstellen aktiv darüber informiert werden und sich in ein Online-Register eintragen können. Doch der Start des Registers verzögert sich.
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Starker Rückgang bei Organspenden
Erschienen am 11.04.2022 • Ist die Arbeitsüberlastung in den Kliniken ein Grund für den Rückgang der Organspenden?
Erschienen am 11.04.2022 • Ist die Arbeitsüberlastung in den Kliniken ein Grund für den Rückgang der Organspenden?
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Lauterbach begründet das mit technischen Problemen sowie auch mit der Pandemie. Generell sei das Gesetz kompliziert und sehr schwer umzusetzen. Das sei aber nicht der Grund, warum die Organspenden zurückgegangen seien: „Die Spenden gehen zurück, weil die Bereitschaft zur Spende zwar da ist – aber es wird nicht registriert. Eine Widerspruchslösung würde das beheben.“