Nierenspende soll künftig „über Kreuz“ möglich sein
Den Gesetzesplänen zufolge sollen Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren erlaubt sein. Wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist, soll die Niere dann nicht nur an die geplante nahestehende Person gehen dürfen, sondern „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.
Helling-Plahr sagte: „Wieso Überkreuzspenden nun nur bei Nieren gesetzlich zugelassen werden sollten, erschließt sich nicht.“ Daher werde die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität einer solchen Beschränkung in den Beratungen im Bundestag zu diskutieren sein. Die Abgeordnete begrüßte auch die vorgesehene Möglichkeit zu uneigennützigen Nierenspenden, ohne den Empfänger zu kennen. Die FDP-Fraktion fordere seit langem, das Potenzial der altruistischen Lebendspende besser zu nutzen, um Betroffenen, die dringend auf ein Organ warten, zu helfen.
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Erschienen am 12.07.2024 • Tausende Schwerkranke warten auf gespendete Organe. Die Politik versucht deshalb, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich als Spender zu registrieren. Viele Menschen suchen nun das Arztgespräch.
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Reform der Regeln für Organspenden nach dem Tod
Thema im Bundestag ist auch eine Reform der Regeln für Organspenden nach dem Tod. Eine Abgeordnetengruppe stellte dazu eine fraktionsübergreifende Initiative vor, die auf die gesetzliche Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Das heißt, dass zunächst alle als Spender gelten sollen – es sei denn, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert.