Freitag, 27. September 2024
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Gesundheitspolitik

Baerbock für parteiübergreifende Entscheidung zu Paragraf 218

Baerbock für parteiübergreifende Entscheidung zu Paragraf 218
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Außenministerin Annalena Baerbock plädiert für eine parteiübergreifende Bundestagsentscheidung ohne Fraktionszwang über eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Ähnlich wie bei den Themen Sterbehilfe oder Organspende sei dies „keine Frage für Koalitions- oder parteipolitische Scharmützel“, sagte die Grünen-Politikerin in einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Hamburg. Vielmehr gehe es um „so eine wichtige gesellschaftlich-politische Frage, dass man gruppenübergreifende Anträge macht“.

Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen

„Meistens sind das dann auch die besten Debatten im Bundestag, weil man nicht schon weiß: die Regierung sagt das, die Opposition sagt das. Sondern wirklich jeder Abgeordnete aus seiner Überzeugung dann argumentiert“, begründete Baerbock ihren Vorstoß. Es gehe um die Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen. Die geltende Regelung, dass eine Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, sei „vollkommen aus der Zeit gefallen“. Frauen müssten selbst über ihren Körper entscheiden können. Die Frage gehöre nicht mehr ins Strafrecht, sagte Baerbock.

Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen umstritten

Die SPD-Fraktion hatte im Juni ein Positionspapier verabschiedet, in dem sie sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Die Grünen unterstützen den Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.

Kommission empfiehlt Entkriminalisierung

Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Ob es tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode zu einer Neuregelung kommt, ist unklar.
 
 

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Quelle: dpa


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