Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen
„Meistens sind das dann auch die besten Debatten im Bundestag, weil man nicht schon weiß: die Regierung sagt das, die Opposition sagt das. Sondern wirklich jeder Abgeordnete aus seiner Überzeugung dann argumentiert“, begründete Baerbock ihren Vorstoß. Es gehe um die Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen. Die geltende Regelung, dass eine Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, sei „vollkommen aus der Zeit gefallen“. Frauen müssten selbst über ihren Körper entscheiden können. Die Frage gehöre nicht mehr ins Strafrecht, sagte Baerbock.
Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen umstritten
Die SPD-Fraktion hatte im Juni ein Positionspapier verabschiedet, in dem sie sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Die Grünen unterstützen den Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.
Kommission empfiehlt Entkriminalisierung
Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Ob es tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode zu einer Neuregelung kommt, ist unklar.
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