Vorschlag für neue Formulierung des Warnhinweises
Das Bundesgesundheitsministerium hat die etwas längere Formulierung vorgeschlagen „... und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ So steht es in einem Gesetzentwurf, der gerade beim Bundestag liegt. Der bestehende Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“. Daher solle nun gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden. Die neue Formel solle ausdrücken, dass man in der Regel einen Bezug zu einer behandelnden Ärztin oder einem Arzt hat. Zugleich knüpfe der Arzneimittelkauf nicht an eine bestimmte Person an, das geschehe in der Apotheke – daher also die Benennung der Institution.
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Update für den Warntext: „Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt“
Erschienen am 11.04.2023 • Der immer gleiche Warnhinweis in Werbespots für Medikamente soll verändert werden, denn nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.
Erschienen am 11.04.2023 • Der immer gleiche Warnhinweis in Werbespots für Medikamente soll verändert werden, denn nachfragen kann...
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Kritik am Entwurf des verpflichtenden Warntextes
Die Idee überzeugt nicht alle, wie Stellungnahmen für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss an diesem Montag zeigen. Das Satzkonstrukt sei sperrig, schreibt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller. In Werbespots sei das nicht in der etablierten Zeitspanne von 4 Sekunden „professionell sprechbar“. Auch lasse es Diverse außer Acht. Der Gegenvorschlag: „... fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke“. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) begrüßen eine gendersensible Aktualisierung als überfällig – empfehlen aber, wenn es möglichst wenige Worte sein sollen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihr medizinisches oder pharmazeutisches Personal“.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist darauf hin, dass ja nicht „eine beliebige Person“ in Apotheken anzusprechen sei. „Entscheidend ist vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert wird.“ Der Hinweis sollte daher künftig besser lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“ Der Verein Freie Apothekerschaft schlägt wiederum – ähnlich wie in Stellenanzeigen mit Kürzeln für männlich, weiblich und divers – vor: „...fragen Sie ihren Arzt (m/w/d) oder Apotheker (m/w/d)“, zumindest als einzublendender Schriftzug. Fortsetzung der Debatte folgt – dann bald im Bundestag.