Donnerstag, 21. November 2024
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Gesundheitspolitik

RSV-Schutz für Babys auf Kassenkosten in Sicht

RSV-Schutz für Babys auf Kassenkosten in Sicht
© MargJohnsonVA - stock.adobe.com
Für Neugeborene und Säuglinge soll ein empfohlener Schutz gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV bald auf Kassenkosten möglich sein. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Dafür soll ein Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren kommen. Dies soll bereits zum Beginn der RSV-Saison im Herbst in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, wie es auf Anfrage hieß.
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STIKO empfhielt RSV-Impfung für Neugeborene und Säuglinge

Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Ende Juni. Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Säuglingen und Kindern die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen deswegen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.
 
 

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Impfung soll schwere Verläufe verhindern

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation oder auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte. Die Präventionsmaßnahme werde damit Gegenstand der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein. „Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf“, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein.
 
 

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© Axel Kock - stock.adobe.com

Quelle: dpa


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