Lauterbach sichert Transparenz in der Aufarbeitung zu
Lauterbach sagte, dass der Bund nach einer juristischen Niederlage am Oberlandesgericht Köln eine Prüfung durch den Bundesgerichtshof begehre. Er glaube, dass sich zum Schluss die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums durchsetzen werde. Er räumte aber ein, dass damals „ein sehr anfälliges Verfahren“ gewählt worden sei“, weswegen es nun Auseinandersetzungen gebe. Der Minister sicherte erneut volle Transparenz zu.
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Erschienen am 24.06.2024 • Im Parlament mehren sich die Stimmen, staatliche Corona-Maßnahmen noch einmal grundlegend auszuwerten – doch wie? Der Kanzler hätte eine Präferenz.
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Kritik an Masken-Lieferverträgen während der Pandemie
Hintergrund sind Verträge zu Beginn der Pandemie 2020, als Masken knapp, aber dringend benötigt waren. Um schneller Masken für das Gesundheitswesen zu bekommen, hatte das Ministerium ein besonderes Verfahren angewendet. Dabei kamen Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Preisen zustande. Vielfach verweigerte das Ressort später die Bezahlung und machte Qualitätsmängel geltend. Daraufhin klagten Lieferanten. Aus schwelenden Streitfällen sind noch in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie das Ministerium mitgeteilt hatte.