COVID-19-Tote in Deutschland: über 98% der Verstorbenen über 50 Jahre alt
Ältere Bundesbürger hat die Corona-Pandemie besonders stark getroffen. 85% der vom
RKI gezählten COVID-19-Sterbefälle waren zum Zeitpunkt des Todes älter als 69 Jahre. Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der 80- bis 89-Jährigen auf die 44% der Todesfälle entfallen. Dagegen beläuft sich der Anteil der Todesfälle in der Altersspanne von 0 bis 49 Jahren (2.582 Todesfälle; Stand laut Statistik) auf lediglich 1,5%. Eine weitere Auffälligkeit ist, dass die Zahl der Todesfälle bei Männern (54%) höher als bei Frauen ist.
„gestorben mit“ vs. „gestorben an“: beides fließt in COVID-19-Todesfall-Statistik mit ein
In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von
SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das
Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst.
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Langzeitbeschwerden nach Corona-Infektion – Psychosoziale Faktoren erhöhen Risiko für Long-COVID um 50%
Erschienen am 26.04.2023 • Langzeitbeschwerden nach Corona-Infektion– Psychosoziale Faktoren erhöhen Risiko für Long-COVID um 50%. Mehr erfahren Sie hier!
Erschienen am 26.04.2023 • Langzeitbeschwerden nach Corona-Infektion– Psychosoziale Faktoren erhöhen Risiko für Long-COVID um 50%....
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Größe des Dunkelfelds bei COVID-19-Todesfall-Statisik ist ungewiss: Unwägbarkeitsfaktor Gesundheitsamt
Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.