Sonntag, 24. November 2024
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Gesundheitspolitik

Abgeordnetengruppen führen Sterbehilfe-Initiativen zusammen

Abgeordnetengruppen führen Sterbehilfe-Initiativen zusammen
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In die Diskussion über Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag haben ihre jeweiligen Initiativen jetzt zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt, wie sie am Dienstag mitteilten. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte: „Ausgangspunkt ist, dass eine Regelung nicht ins Strafgesetzbuch gehört.“ Für die zweite bisherige Gruppe sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr: „Suizidhilfe in Deutschland braucht Menschlichkeit und keine Verbotsgesetze.“
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Arzneimittel zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen

Der Entwurf sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchten. Dazu sollen Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Unter anderem sollen entsprechende Arzneimittel frühestens 3 Wochen und höchstens 12 Wochen nach einer Beratung verordnet werden dürfen.

Abstimmung über gesetzliche Regelung zeitnah geplant

Über eine mögliche gesetzliche Regelung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bundestag ohne Fraktionsvorgabe abgestimmt werden, wie es weiter hieß. Im Parlament liegt auch schon ein Entwurf einer anderen Abgeordnetengruppe. Die Initiative um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sieht vor, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen – aber mit einer Ausnahme für Volljährige.
 
 

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Erschienen am 13.06.2023Es wird eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.

Erschienen am 13.06.2023Es wird eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Hintergrund ist ein Urteil des...

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Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“.

Quelle: dpa


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