Arzneimittel zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen
Der Entwurf sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchten. Dazu sollen Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Unter anderem sollen entsprechende Arzneimittel frühestens 3 Wochen und höchstens 12 Wochen nach einer Beratung verordnet werden dürfen.
Abstimmung über gesetzliche Regelung zeitnah geplant
Über eine mögliche gesetzliche Regelung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bundestag ohne Fraktionsvorgabe abgestimmt werden, wie es weiter hieß. Im Parlament liegt auch schon ein Entwurf einer anderen Abgeordnetengruppe. Die Initiative um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sieht vor, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen – aber mit einer Ausnahme für Volljährige.
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Erschienen am 13.06.2023 • Es wird eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.
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Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“.