Samstag, 23. November 2024
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Gesundheitspolitik

Ärztepräsident generell für telefonische Krankschreibungen

Ärztepräsident generell für telefonische Krankschreibungen
© Stockfotos-MG – stock.adobe.com
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat sich generell für Möglichkeiten zu telefonischen Krankschreibungen ausgesprochen. „Wer erkältet ist, sollte sich zu Hause erholen und nicht gezwungen werden, wegen eines simplen Verwaltungsvorgangs mit Bus und Bahn eine Praxis aufzusuchen und dort womöglich andere Patienten anzustecken“, sagte der Chef der Bundesärztekammer. Telefonische Krankschreibungen bei bekannten Patienten mit nicht gravierenden Infekten sollten dauerhaft in der Regelversorgung etabliert werden.
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Reinhardt warb für einen pragmatischen Umgang damit. Etwa bei einem einfachen grippalen Infekt oder einem milden Corona-Verlauf sei in den meisten Fällen keine persönliche Konsultation des Arztes nötig. Voraussetzung müsse sein, dass Patienten dem Arzt persönlich bekannt und Erkrankungen für eine telefonische Befragung und Beratung geeignet seien. In der Pandemie habe sich die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach eingehender telefonischer Befragung bewährt. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Patienten und Ärzte sehr verantwortungsbewusst mit dieser Sonderregelung umgegangen sind.“

Aktuell sind die in der Corona-Krise lange zulässigen telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegserkrankungen nicht mehr möglich. Seit 1. Juni müssen Patienten dafür wieder in die Praxis gehen oder eine Videosprechstunde buchen. Ärztevertreter fordern angesichts hoher Corona-Infektionszahlen eine Rückkehr zu dieser Sonderregelung, über die der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen entscheidet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete eine Rückkehr als richtig und verwies auf laufende Vorgespräche dazu. Bei den hohen Fallzahlen bräuchten nicht Infektionen in die Praxis getragen zu werden, schrieb er bei Twitter.
 
 

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Erschienen am 14.03.2022Bis Ende 2021 lag es noch in der Verantwortung der Patienten, die Krankschreibung an die Krankenkasse zu übermitteln.

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Quelle: dpa


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