Eingeschränkter Handlungsspielraum der Apotheken
Konfliktpunkt ist der Handlungsspielraum, den Apotheken beim Umgang mit den Patientinnen und Patienten und ihren Rezepten haben. Bisher können Apothekerinnen und Apotheker etwa auch Zäpfchen ausgeben, wenn ein verschriebener Saft nicht mehr verfügbar sein sollte. Diese Regelung war unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Zeiten der Pandemie eingeführt worden.
Lauterbach wolle die flexibleren Regeln nur noch für Arzneien beibehalten, die auf einer entsprechenden Liste des Bundes geführt würden, kritisierte Overwiening. Wo Arzneien knapp seien, wisse allerdings der Apotheker vor Ort am besten. Die Politik müsse ihm ermöglichen, im Sinne der Patienten zu entscheiden, damit sie rasch an ihre Medikamente kommen. „Alles andere führt ins Chaos“, sagte Overwiening. Die flexibleren Regeln sollten ursprünglich bis Anfang April laufen. Sollte ein Änderungsantrag im Parlament Erfolg haben, könnte die Regelung laut ABDA noch bis Ende Juli überbrückt werden. Spätestens danach sei eine dauerhafte Lösung nötig, forderte Overwiening.
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Erschienen am 20.02.2023 • Um Engpässe bei wichtigen Medikamenten vermeiden zu können, sollen neue Preisregeln und ein genaueres Frühwarnsystem eingerichtet werden.
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KBV gegen weitere Ausnahmeregelung
Diesem Wunsch der Apothekerschaft widersprach die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Die Ausnahmeregelung sei gefasst worden, auch um Kontakte in Corona-Zeiten zu minimieren. Das sei nun nicht mehr notwendig.