Dienstag, 16. Juli 2024
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Gesundheitspolitik

Beratungen zu Organspende deutlich mehr nachgefragt

Beratungen zu Organspende deutlich mehr nachgefragt
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Im vergangenen Jahr wurden Beratungsgespräche zu einer möglichen Organ- und Gewebespende deutlich mehr nachgefragt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben fast 3,8 Millionen Gespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten geführt, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mitteilte. Im Jahr zuvor seien es noch 2,44 Millionen gewesen.

Bedarf an qualifizierter Beratung zu Organ- und Gewebespenden

Die Beratungsgespräche könnten dazu beitragen, Ängste und Befürchtungen zu überwinden und die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried laut Mitteilung. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass in der Bevölkerung eine große Bereitschaft zur Organspende, aber ein noch größeres Bedürfnis nach medizinisch gesicherter Information und qualifizierter Beratung besteht.“

Stiftung Patientenschutz: Beratung führt nicht unbedingt zur Spende

Ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz sieht eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung vor. Patientinnen und Patienten haben dadurch alle zwei Jahre Anspruch auf eine Aufklärung zur Organspende.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält das Gesetz für gut. „Es fehlt jedoch jeder Beweis, dass damit automatisch die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende steigt“, sagt er. „Sich zu informieren ist das eine, das Ergebnis der Beratung das andere.“ Das Institut dürfe beides nicht miteinander vermischen.
 
 

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Im vergangenen Jahr warteten 8.400 Menschen auf Organspenden

Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8.400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.

Mit dem 2020 beschlossenen Register-Gesetz bleiben Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der Regeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer beschloss vergangene Woche, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Im März ging ein Organspende-Register an den Start, in dem man Erklärungen zu seiner Spendenbereitschaft online speichern kann.

Quelle: dpa


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