Entwicklung und Definition von Leistungsgruppen
Lauterbach machte außerdem deutlich, dass eine angestrebte Zuordnung der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Angebotsstufen flexibler gehandhabt werden soll. Dies sei ein Wunsch der Länder gewesen. Hintergrund sei, dass bei einer festen Verknüpfung sonst auf dem Land und in einigen Städten eine Versorgung mit bestimmten Eingriffen nicht sicherzustellen sei. Zugleich müssten jedoch Qualitätskriterien klar definiert werden, um bestimmte Leistungen überhaupt erbringen zu können. Als Orientierung für die Entwicklung von Leistungsgruppen für die Kliniken will Lauterbach Vorarbeiten aus Nordrhein-Westfalen mit 64 Gruppen aufgreifen, die „eine sehr gute Grundlage“ darstellten.
Das Konzept einer Regierungskommission, das Basis eines Gesetzes sein soll, sieht die Definition solcher Leistungsgruppen vor. Statt grober Beschreibungen für Fachbereiche wie „Innere Medizin“ sollen Kliniken exakter gefassten Gruppen wie etwa „Kardiologie“ zugeordnet und entsprechend vergütet werden. Dafür sollen dann auch Anforderungen bei der Ausstattung mit Personal und Apparaten gelten. Dies kann etwa Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Krebs in zertifizierten Kliniken mit Spezialkenntnissen betreffen.
Einbeziehung regionaler Bedarfe und gewachsener Strukturen
Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, man sei einen Schritt weitergekommen. Die Einstufungen der Kliniken sollten nicht statisch zueinandergefügt werden, zu sehen seien regionale Bedarfe und gewachsene erfolgreiche Strukturen. Gelten solle: „Am richtigen Ort das richtige Angebot.“
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GKV-Spitzenverband spricht sich für Leistungsgruppen aus
Die gesetzlichen Krankenkassen dringen auf solche genauer definierten Fachgebiete, in denen dann eine gute Versorgungsqualität gesichert ist. Das Vorstandsmitglied des Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte, dies hätte zur Folge, dass sich besonders komplexe Operationen und Behandlungen an dafür geeigneten Häusern konzentrieren. „Hier gilt: Wer etwas oft macht, macht es auch besser.“ Ziel müsse sein, dass zukünftig nur dort behandelt wird, wo es auch die passende personelle und technische Ausstattung gebe. Zugleich müssten die Kliniken dann wirtschaftlich zukunftsfähig aufgestellt sein.
Weitere Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe geplant
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam zur driiten von vorerst sechs vereinbarten Sitzungen zusammen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in 3 Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine 2. Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Übergreifendes Ziel sind auch Änderungen am Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken mit einem größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden.
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