Erneuter Anlauf für Widerspruchslösung
Im Bundestag selbst hatte kürzlich bereits eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf vorgestellt, um noch vor der Bundestagswahl 2025 einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung zu unternehmen. Den Vorstoß unterstützt auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Abgeordneter. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Parlament gescheitert.
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Erschienen am 25.06.2024 • Ganz allgemein finden es viele gut, nach dem Tod Organe für Schwerkranke zur Verfügung zu stellen. Nur halten sie ihren Willen oft nicht fest. Jetzt gibt es Bewegung.
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8.400 Menschen auf der Warteliste
Die Initiative des Bundesrats hatte Nordrhein-Westfalen angestoßen, unterstützt wurde sie von sieben weiteren Ländern. Laut Grundgesetz kann auch der Bundesrat Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen. Sie werden dem Parlament durch die Bundesregierung zugeleitet. Der Bundestag hat darüber dann „in angemessener Frist“ zu beraten und einen Beschluss zu fassen.
Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8.400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.