Zoll- und Finanzgewerkschaft hält Cannabis-Legalisierung für systemwidrig
„Ein nationaler Alleingang zur Legalisierung eines nach Unionsrecht weiterhin verbotenen Produktes wäre schon mit Blick auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr im Binnenmarkt völlig systemwidrig“, sagte der Bundesvorsitzende Dieter Dewes.
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Erschienen am 03.11.2021 • In Regensburg hat ein Therapiezentrum für medizinisches Cannabis eröffnet. Erfahren Sie von Dr. Wichmann alles über Verschreibung und Anwendung!
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Zoll- und Finanzgewerkschaft sieht in Cannabis-Legalisierung einen Verstoß gegen Schengener Durchführungsabkommen
Die Gewerkschaft verwies auf geltende internationale Regelungen, wie das Schengener Durchführungsabkommen. In diesem haben sich die Staaten des Schengen-Raums, in dem Bewegungsfreiheit ohne gegenseitige Grenzkontrollen gilt, verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.
Verbesserung des Jugenschutzes durch Cannabis-Legalisierung wird von Zoll- und Finanzgewerkschaft bezweifelt
Bezweifelt wird von der Zoll- und Finanzgewerkschaft auch, dass die Legalisierung den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern und den Schwarzmarkt austrocknen kann. Die praktische Umsetzung einer staatlich streng kontrollierten Lieferkette sei utopisch.