Rund 4.000 Anträge auf Entschädigung derzeit in Bearbeitung
1.808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt. Derzeit seien noch 3.968 Anträge bei den Ländern in Bearbeitung, weitere könnten folgen. Solche Anträge sind sehr selten. In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Corona-Impfungen gegeben worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.
Als Impfschäden werden nach Angaben der Zeitung etwa Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das sogenannte
Guillain-Barré-Syndrom anerkannt. Das ist eine Nervenerkrankung, die oft mit Kribbeln und Taubheitsgefühl beginnt und zu Muskelschwäche und Lähmungserscheinungen führen kann. Vereinzelt wurden nach Angaben der „Welt am Sonntag“ auch Todesfälle durch die Impfung anerkannt.
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Prä-VITT-Syndrom: Sinus- und Hirnvenenthrombosen verhindern
Erschienen am 30.09.2021 • Wie einem VITT-Syndrom entgegengewirkt werden kann und welche Rolle das Prä-VITT-Syndrom dabei spielt, erfahren Sie hier!
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Anspruch auf staatliche Versorgung bei sehr gravierenden Impfkomplikationen möglich
Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die „längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen“. Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung.
Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt die Meldungen bundesweit.