Betroffenenrechte bei Einführung der E-Akte beachten
Kelber sagte, noch gebe es keine konkreten Ausformulierungen dazu, wie Betroffenenrechte ausgeübt werden könnten und man zum Beispiel Informationen „verschatten“ könne, die jemand nicht sehen soll. Dazu sei man im Augenblick im Gespräch und werde dann auch Stellungnahmen für einzelne Schritte beisteuern. Als freiwilliges Angebot waren die E-Akten schon 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal 1% der 74 Millionen gesetzlich Versicherten nutzt sie. Erklärtes Ziel der Bundesregierung bis 2025 ist, dass 80% E-Akten haben. Sie sollen Befunde, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern können.
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Erschienen am 09.03.2023 • Bis Ende 2024 sollen für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden sowie E-Rezepte einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden.
Erschienen am 09.03.2023 • Bis Ende 2024 sollen für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden und E-Rezepte einfacher...
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Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar
Der oberste Datenschützer betonte generell: „Wir sind große Fans der Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Als Privatperson wolle er eine E-Akte mit der Standardeinstellung haben, dass alle Ärzte alles sehen dürften, weil er eine optimale Versorgung haben möchte. „Aber es geht darum, dass man nicht aus scheinbaren Komfortgründen auf grundlegende Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen verzichten darf.“